ESG-Regulatorik 2026

ESG-Vorschriften 2026: Was jetzt für Unternehmen gilt

Das EU-Omnibus-Paket hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend vereinfacht. Dieser Überblick zeigt kompakt und aktuell, welche Regeln für CSRD, EU-Taxonomie, CSDDD und die neuen ESRS gelten und wer überhaupt noch betroffen ist.

Omnibus I in Kraft seit März 2026 Auf den Mittelstand zugeschnitten Rechtsstand Mai 2026
Das Wichtigste in Kürze

Was sich mit dem Omnibus-Paket geändert hat

Im Februar 2025 stellte die EU-Kommission das Omnibus-Paket vor. Nach der politischen Einigung im Dezember 2025 wurde die Omnibus-I-Richtlinie am 24. Februar 2026 verabschiedet und trat am 18. März 2026 in Kraft. Das Ergebnis: deutlich weniger Unternehmen sind direkt berichtspflichtig, Fristen wurden verschoben und der geforderte Datenumfang wurde stark reduziert.

80 %
Weniger Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD
60 %
Weniger verpflichtende Datenpunkte in den ESRS
1.000
Beschäftigte als Schwelle der direkten CSRD-Pflicht
2027
Erstanwendung der neuen CSRD-Pflichten
Zeitleiste

Der Weg zum Omnibus-Paket

Von der Ankündigung bis zum geltenden Recht in vier Etappen.

01

Februar 2025

Vorschlag der Kommission. Die EU-Kommission legt das Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregeln vor.

02

Dezember 2025

Politische Einigung. Parlament und Rat einigen sich. Das Parlament nimmt den Kompromiss am 16. Dezember an.

03

Februar 2026

Verabschiedung. Der Rat verabschiedet die Omnibus-I-Richtlinie am 24. Februar, die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt am 26. Februar.

04

März 2026

Inkrafttreten. Die Richtlinie tritt am 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nun zwölf Monate zur Umsetzung.

Die Regelwerke

Die vier zentralen EU-Vorschriften

Diese vier Rechtsrahmen bestimmen, wer was zu Nachhaltigkeit berichten und prüfen muss.

01

CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive regelt, wer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss. Nach dem Omnibus gilt sie nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Umsatz. Die Zahl der betroffenen Unternehmen sinkt EU-weit von rund 45.000 auf etwa 10.000.

02

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Seit dem 28. Januar 2026 gilt ein vereinfachter Rechtsakt. Aktivitäten unter 10 Prozent von Umsatz, CapEx oder OpEx müssen nicht mehr geprüft werden, die Meldebögen wurden um rund 64 Prozent gekürzt.

03

CSDDD

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive verpflichtet Großunternehmen zu Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette. Sie gilt erst ab mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. Euro Umsatz. Die Umsetzungsfrist wurde auf den 26. Juli 2028 verschoben.

04

ESRS

Die European Sustainability Reporting Standards legen fest, welche Inhalte ein CSRD-Bericht enthält. Die überarbeiteten Standards reduzieren die verpflichtenden Datenpunkte um über 60 Prozent. Den Entwurf veröffentlichte die EU-Kommission am 6. Mai 2026, die finale Fassung wird zur Jahresmitte erwartet.

Vorher und nachher

Was das Omnibus-Paket konkret vereinfacht hat

Sechs der wichtigsten Änderungen im direkten Vergleich.

01

CSRD-Schwelle

Früher konnten schon Unternehmen ab 250 Beschäftigten erfasst werden. Jetzt greift die Pflicht erst ab mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Umsatz.

02

Anwendungsbereich

Statt rund 45.000 sind EU-weit nur noch etwa 10.000 Unternehmen direkt CSRD-berichtspflichtig.

03

ESRS-Datenpunkte

Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um über 60 Prozent, die Wesentlichkeitsprüfung wird stärker prinzipienbasiert.

04

EU-Taxonomie

Neu sind eine Wesentlichkeitsschwelle von 10 Prozent und um rund 64 Prozent gekürzte Meldebögen.

05

CSDDD-Sorgfaltspflicht

Statt jährlicher Prüfung gilt nun ein Turnus von fünf Jahren, mit Schwerpunkt auf den direkten Geschäftspartnern.

06

Fristen

Erstanwendung und Umsetzungsfristen wurden um rund zwei Jahre nach hinten verschoben.

Berichtsinhalte

Was in einen Nachhaltigkeitsbericht gehört

Ein CSRD-Bericht folgt den ESRS und deckt die drei ESG-Dimensionen ab. Maßstab dafür, welche Themen aufgenommen werden, ist die doppelte Wesentlichkeit.

Doppelte Wesentlichkeit
Berichtet wird beides: wie das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft wirkt und was Nachhaltigkeitsthemen finanziell für das Unternehmen bedeuten.
E

Umwelt

Fünf Themenfelder: Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser und Meeresressourcen, Biodiversität sowie Kreislaufwirtschaft.

S

Soziales

Vier Themenfelder: die eigene Belegschaft, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften sowie Verbraucher und Endnutzer.

G

Governance

Unternehmensführung und Geschäftsgebaren, etwa Unternehmenskultur, Korruptionsprävention und der Umgang mit Geschäftspartnern.

Für den Mittelstand

Bin ich als KMU betroffen?

Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen besteht keine direkte CSRD-Berichtspflicht mehr. Berichtspflichtig ist nur, wer beide Schwellenwerte gleichzeitig überschreitet.

Direkt CSRD-pflichtig ab
Mehr als 1.000 Beschäftigte und gleichzeitig über 450 Mio. Euro Umsatz.
01

Direkt berichtspflichtig

Sie überschreiten beide Schwellen gleichzeitig. Dann erstellen Sie einen vollständigen Nachhaltigkeitsbericht nach den ESRS, geprüft im Rahmen der Abschlussprüfung.

02

Indirekt über die Lieferkette gefragt

Sie liegen unter den Schwellen, beliefern aber berichtspflichtige Kunden. Diese fragen ESG-Daten an. Der Value-Chain-Cap begrenzt das auf den freiwilligen KMU-Standard.

Wer sich frühzeitig am freiwilligen VSME-Standard orientiert, kann beide Situationen souverän bedienen, ohne sich zu überlasten. Gerade für Zulieferer wird eine schlanke, belastbare Datenbasis zum Wettbewerbsvorteil.

Fristen

Die wichtigsten Termine im Überblick

Wann welche Pflichten greifen, von der laufenden Berichterstattung bis zur Anwendung der CSDDD.

01

2026

Bereits berichtspflichtige Unternehmen, die weiterhin im Anwendungsbereich liegen, berichten erneut über das Geschäftsjahr 2025.

02

Bis März 2027

Die Mitgliedstaaten setzen die CSRD-Änderungen in nationales Recht um.

03

Ab Geschäftsjahr 2027

Erstanwendung der CSRD für neu in den Anwendungsbereich fallende Unternehmen, eine freiwillige Anwendung ab 2026 ist möglich.

04

2028

Erster Pflichtbericht der neuen Welle auf Basis der Daten des Geschäftsjahres 2027.

05

26. Juli 2028

Umsetzungsfrist für die CSDDD in nationales Recht der Mitgliedstaaten.

06

26. Juli 2029

Beginn der Anwendung der CSDDD-Sorgfaltspflichten für die ersten betroffenen Unternehmen.

Handlungsempfehlung

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Drei Schritte, um vorbereitet zu sein, ob direkt berichtspflichtig oder über die Lieferkette gefragt.

01

Betroffenheit prüfen

Klären Sie anhand von Beschäftigtenzahl und Umsatz, ob Sie direkt CSRD-pflichtig sind oder nur indirekt über Ihre Kunden gefragt werden.

02

Daten vorbereiten

Erfassen Sie zentrale ESG-Kennzahlen frühzeitig. Der freiwillige VSME-Standard bietet einen schlanken und anerkannten Rahmen.

03

System wählen

Ein passendes ESG-Tool reduziert den Aufwand deutlich. Vergleichen Sie Lösungen nach Ihren tatsächlichen Anforderungen.

Glossar

Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick

Acht Begriffe, die in der ESG-Regulatorik immer wieder auftauchen.

01

CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

02

ESRS

European Sustainability Reporting Standards. Sie legen den konkreten Inhalt eines CSRD-Berichts fest.

03

EU-Taxonomie

Ein Klassifikationssystem, das definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.

04

CSDDD

Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Sorgfaltspflichten großer Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette.

05

Omnibus-Paket

Das EU-Gesetzespaket von 2025 und 2026, das die Nachhaltigkeitsregeln spürbar vereinfacht und verschlankt.

06

Doppelte Wesentlichkeit

Das Prinzip, sowohl die Wirkung des Unternehmens auf die Umwelt als auch die finanziellen Folgen für das Unternehmen zu berichten.

07

VSME-Standard

Ein freiwilliger, schlanker Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen.

08

Value-Chain-Cap

Die Schutzregel, die begrenzt, welche Daten große Unternehmen von kleineren Partnern in der Lieferkette verlangen dürfen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zu den ESG-Vorschriften

Kurze Antworten auf die Fragen, die sich Unternehmen nach dem Omnibus-Paket am häufigsten stellen.

Ist mein Unternehmen noch CSRD-berichtspflichtig?
Direkt berichtspflichtig sind nach dem Omnibus nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Umsatz. Liegen Sie darunter, besteht in der Regel keine direkte Pflicht.
Was bedeutet der Value-Chain-Cap?
Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten dürfen die Herausgabe von Nachhaltigkeitsdaten verweigern, soweit diese über den freiwilligen KMU-Standard hinausgehen. Das schützt kleinere Zulieferer vor übermäßigen Anforderungen großer Kunden.
Wann muss zum ersten Mal nach den neuen Regeln berichtet werden?
Für neu in den Anwendungsbereich fallende Unternehmen gilt die Erstanwendung ab dem Geschäftsjahr 2027. Eine freiwillige frühere Anwendung ab 2026 ist möglich.
Gilt die Lieferketten-Sorgfaltspflicht auch für den Mittelstand?
Nein. Die CSDDD gilt erst ab mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. Euro Umsatz. Die Anwendung beginnt zudem erst im Juli 2029.
Sind die überarbeiteten ESRS schon final?
Im Mai 2026 lagen die vereinfachten ESRS als Entwurf vor. Die finale Fassung wird zur Jahresmitte 2026 erwartet und soll ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten.
Was ist der VSME-Standard?
Der VSME ist ein freiwilliger, schlanker Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen. Er bietet einen anerkannten Rahmen, um Nachhaltigkeitsdaten strukturiert bereitzustellen, ohne den vollen CSRD-Umfang.
Was hat sich bei der EU-Taxonomie geändert?
Seit Januar 2026 gilt eine Wesentlichkeitsschwelle. Aktivitäten unter 10 Prozent von Umsatz, CapEx oder OpEx müssen nicht mehr auf Konformität geprüft werden. Die Meldebögen wurden zudem deutlich gekürzt.
Müssen wir trotz Entlastung überhaupt etwas tun?
Ja. Auch ohne direkte Pflicht fragen große Kunden, Banken und Investoren zunehmend ESG-Daten ab. Eine frühzeitige, schlanke Datenbasis ist daher auch für nicht berichtspflichtige Unternehmen sinnvoll.
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Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsstand: Mai 2026. Quellen: Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, EFRAG, Amtsblatt der Europäischen Union.