Stand: August 2026 · ESG-Kennzahlen im Überblick

ESG-Kennzahlen und KPIs: Der vollständige Überblick nach CSRD, ESRS und VSME

ESG-Kennzahlen (Environmental, Social, Governance) sind die messbaren Indikatoren, mit denen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung in Berichten, Ratings und im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dokumentieren. Für den deutschen Mittelstand entscheidet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, welche der zehn Themenstandards der European Sustainability Reporting Standards (ESRS: E1 bis E5, S1 bis S4, G1) und welche zugehörigen Datenpunkte tatsächlich erhoben und berichtet werden müssen, verpflichtend nach CSRD/ESRS oder freiwillig nach dem VSME-Standard für nicht berichtspflichtige KMU.

Ab dem Geschäftsjahr 2027 sinkt die Zahl der verpflichtenden ESRS-Datenpunkte von über 1.000 auf rund 320, ein Rückgang um mehr als 60 Prozent (EFRAG und Europäische Kommission, Juli 2026). Dieser Guide zeigt strukturiert nach E, S und G, welche Kennzahlen davon für Ihr Unternehmen relevant bleiben, inklusive der VSME-Kennzahlen für freiwillige Berichte.

~320
Pflicht-Datenpunkte ab Geschäftsjahr 2027, ein Rückgang von über 60 % gegenüber vorher über 1.000 (EFRAG / EU-Kommission, Juli 2026)
10
ESRS-Themenstandards: E1 bis E5 (Environmental), S1 bis S4 (Social), G1 (Governance) laut EFRAG ESRS Set 1
~140
Datenpunkte im freiwilligen VSME-Standard für nicht berichtspflichtige KMU (EFRAG VSME, EU-Kommissionsempfehlung Juli 2025)
1.000 / 450
Neue CSRD-Schwelle: mehr als 1.000 Mitarbeitende UND mehr als 450 Mio. € Umsatz, kumulativ ab Geschäftsjahr 2027 (EU-Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470)
Stand: August 2026 CSRD & ESRS VSME für KMU Omnibus-Reform 2026 Environmental · Social · Governance
Ausgangslage

Warum ESG-Kennzahlen jetzt neu gedacht werden

EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group, das EU-Beratungsgremium, das die ESRS-Standards technisch entwickelt) hat den ursprünglichen Datenpunktkatalog von 2023 nach zwei Jahren Praxiserfahrung grundlegend überarbeitet. Für ESG-Verantwortliche im Mittelstand ändert das die Ausgangsfrage von "welche der über 1.000 Datenpunkte gelten für uns" zu einer deutlich schlankeren Auswahl. Eine vertiefte Einordnung des aktuellen Stands der ESRS-Vereinfachung 2026 und ihrer konkreten Folgen für die Software-Auswahl liefert der gleichnamige Beitrag.

Bisher

Zu viele Datenpunkte, zu wenig Fokus

Der ESRS-Datenpunktkatalog von 2023 enthielt über 1.000 mögliche Datenpunkte, viele davon freiwillig oder nur für Nischenbranchen relevant. Mittelständische ESG-Teams verloren dadurch Zeit mit der Sichtung statt mit der eigentlichen Datenerhebung, und externe Berater wurden für die reine Vorauswahl gebucht.

  • Über 1.000 Datenpunkte im ESRS Set 1 von 2023 (EFRAG IG 3, Mai 2024)
  • Rund 200 Datenpunkte allein in ESRS E1 und ESRS S1 inklusive Mindestangabepflichten
  • Keine klare Trennung zwischen Pflicht- und Kann-Angaben ohne Wesentlichkeitsprüfung
Ab Geschäftsjahr 2027

Omnibus-Reform und Wesentlichkeit als Filter

Die Omnibus-Reform 2026 streicht freiwillige Datenpunkte komplett und reduziert die Pflichtangaben auf rund 320 Datenpunkte. Kombiniert mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als Filter bleibt für die meisten Mittelständler nur ein Bruchteil davon tatsächlich relevant.

  • Rund 320 Pflicht-Datenpunkte ab Geschäftsjahr 2027 (EFRAG / EU-Kommission, Juli 2026)
  • Neue CSRD-Schwelle: mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. € Umsatz (EU-Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470)
  • Schätzungen gehen von rund 80 bis 90 % weniger EU-weit direkt CSRD-pflichtigen Unternehmen aus (cubemos-Analyse, 2026)
Themenstandards im Überblick

Die 10 ESRS-Themenstandards und ihre Kennzahlen-Schwerpunkte

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gliedern sich in zehn Themenstandards, fünf zu Environmental (E1 bis E5), vier zu Social (S1 bis S4) und einen zu Governance (G1). ESRS 2 (übergreifende Angaben) ist für alle CSRD-Unternehmen verpflichtend und separat zu diesen zehn Themenstandards zu berichten, da sie Prozess- und Governance-Angaben statt Themen-KPIs enthält.

Standard Kategorie Kennzahlen-Schwerpunkt Beispiel-KPI Wesentlichkeit im Mittelstand
ESRS E1Klimawandel
Environmental THG-Emissionen Scope 1 bis 3, Energieverbrauch & -mix, Transitionsplan Scope 1/2/3-Emissionen in t CO2e, Energieintensität Meist wesentlich
ESRS E2Umweltverschmutzung
Environmental Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, Schadstoffe Emissionsmengen nach Schadstoffart Branchenabhängig
ESRS E3Wasser & Meeresressourcen
Environmental Wasserverbrauch, -entnahme und -einleitung Wasserverbrauch in m³ Branchenabhängig
ESRS E4Biologische Vielfalt & Ökosysteme
Environmental Flächennutzung, Auswirkungen auf Ökosysteme Versiegelte / naturnahe Fläche in ha Selten wesentlich
ESRS E5Kreislaufwirtschaft
Environmental Ressourceneinsatz, Materialeffizienz, Abfall Abfallaufkommen nach Entsorgungsart in t Branchenabhängig
ESRS S1Eigene Belegschaft
Social Beschäftigtenstruktur, Entgelt, Gesundheit, Weiterbildung Gender Pay Gap in %, Fluktuationsrate Meist wesentlich
ESRS S2Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Social Arbeitsbedingungen und Menschenrechte bei Lieferanten Vorfälle / Audits in der Lieferkette Branchenabhängig
ESRS S3Betroffene Gemeinschaften
Social Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, Landrechte Anzahl gemeldeter Vorfälle Selten wesentlich
ESRS S4Verbraucher & Endnutzer
Social Produktsicherheit, Datenschutz, verantwortungsvolles Marketing Beschwerden / Vorfälle je Berichtsjahr Branchenabhängig
ESRS G1Unternehmensführung & Geschäftsverhalten
Governance Antikorruption, Lobbying, Zahlungspraktiken Korruptionsvorfälle, durchschn. Zahlungsfrist in Tagen Meist wesentlich

Quelle: EFRAG ESRS Set 1 (delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, überarbeitet durch den delegierten Rechtsakt vom 3. Juli 2026). Die Spalte "Wesentlichkeit im Mittelstand" basiert auf einer Wesentlichkeitsanalyse aus Referenzprojekten und ersetzt keine unternehmensindividuelle Prüfung. Wer grundsätzlich zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet ist, lesen Sie im Beitrag CSRD: Wer muss berichten?

Environmental-Kennzahlen

Die wichtigsten Umweltkennzahlen (E1 bis E5)

ESRS E1 (Klimawandel) ist mit häufig über 40 Einzeldatenpunkten der umfangreichste der fünf Umweltstandards und in nahezu jeder Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft, da praktisch jedes Unternehmen einen CO2-Fußabdruck hat (EFRAG ESRS Set 1, 2026). Die folgenden Karten zeigen je Standard die in der Praxis am häufigsten erhobenen Kennzahlen.

E1

Klimawandel

Der mit Abstand am häufigsten wesentliche Umweltstandard, da er den CO2-Fußabdruck jedes Unternehmens abbildet.

  • Scope-1-THG-Bruttoemissionen in t CO2e
  • Scope-2-Emissionen standort- und marktbezogen
  • Scope-3-Emissionen nach signifikanten Kategorien
  • Energieverbrauch fossil / erneuerbar, Energieintensität
  • Klima-Transitionsplan mit 1,5°C-Zielpfad
E2

Umweltverschmutzung

Relevant vor allem für Produktion, Chemie und verarbeitendes Gewerbe mit Emissionen in Luft, Wasser oder Boden.

  • Luftschadstoffe wie NOx, SOx, Feinstaub in Tonnen
  • Wasser- und Bodenschadstoffe nach Stoffart
  • Besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Produkten
  • Mikroplastik-Emissionen, sofern zutreffend
E3

Wasser & Meeresressourcen

Wesentlich für wasserintensive Branchen wie Lebensmittel, Textil, Chemie oder Standorte in wasserarmen Regionen.

  • Wasserentnahme in m³ nach Quelle
  • Wasserverbrauch und Wassereinleitung
  • Anteil des Wasserverbrauchs in Gebieten mit hohem Wasserstress
E4

Biologische Vielfalt & Ökosysteme

Vor allem für Unternehmen mit eigenen Flächen, Bauprojekten oder Standorten nahe Schutzgebieten wesentlich.

  • Versiegelte Fläche in ha, naturnahe Fläche in ha
  • Standorte in oder nahe biodiversitätssensiblen Gebieten
  • Maßnahmen zum Ökosystemschutz und Renaturierung
E5

Kreislaufwirtschaft

Zunehmend wesentlich für produzierende Unternehmen mit Materialeinsatz, Verpackung und Abfallströmen.

  • Ressourcenzuflüsse, Anteil Rezyklat in %
  • Abfallaufkommen nach Entsorgungsart in Tonnen
  • Anteil gefährlicher Abfälle
  • Verpackungsquote und Recyclingfähigkeit
Social-Kennzahlen

Die wichtigsten Sozialkennzahlen (S1 bis S4)

ESRS S1 (Eigene Belegschaft) ist nach ESRS E1 der am zweithäufigsten wesentliche Themenstandard, da er für praktisch jedes Unternehmen mit eigenen Mitarbeitenden greift (Markteinschätzung aus Referenzprojekten, 2026). S2 bis S4 hängen stärker vom Geschäftsmodell ab, etwa von Lieferkettenlänge oder Endkundenkontakt.

S1

Eigene Belegschaft

Für nahezu jedes Unternehmen mit Personal wesentlich und meist der Standard mit den meisten quantitativen Kennzahlen.

  • Gesamtzahl Beschäftigte nach Geschlecht und Vertragsart
  • Geschlechtsspezifisches Lohngefälle (Gender Pay Gap) in %
  • Fluktuationsrate: Einstellungen und Abgänge im Berichtszeitraum
  • Unfallrate, Berufskrankheiten, verlorene Arbeitstage
  • Durchschnittliche Weiterbildungsstunden pro Kopf
  • Tarifvertragsabdeckung in %
S2

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Wesentlich bei komplexen Lieferketten, insbesondere mit Beschaffung aus Hochrisikoländern oder -branchen.

  • Anteil Lieferanten mit durchgeführten Sozialaudits
  • Gemeldete Menschenrechtsvorfälle in der Lieferkette
  • Vorhandensein von Beschwerdemechanismen für Vorlieferanten
S3

Betroffene Gemeinschaften

Vor allem relevant bei Standorten mit direkten Auswirkungen auf Anwohner, etwa Bau, Rohstoffgewinnung oder Industrieanlagen.

  • Anzahl gemeldeter Vorfälle mit lokalen Gemeinschaften
  • Landrechts- und Umsiedlungskonflikte
  • Dialog- und Beteiligungsformate mit Anwohnern
S4

Verbraucher & Endnutzer

Wesentlich bei direktem Endkundenkontakt, etwa im Konsumgüter-, Finanz- oder Plattformgeschäft.

  • Produktsicherheitsvorfälle je Berichtsjahr
  • Gemeldete Datenschutzverletzungen
  • Kundenbeschwerden zu verantwortungsvollem Marketing
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Produkten
Governance-Kennzahlen

Unternehmensführung messbar machen (G1)

ESRS G1 (Unternehmensführung und Geschäftsverhalten, einer der zehn ESRS-Themenstandards) ist bei fast allen CSRD-pflichtigen Unternehmen wesentlich, weil Governance-Strukturen unabhängig von Branche und Größe existieren. Anders als bei E- und S-Standards gibt es hier keine Unterthemen G2 bis G4, dafür deckt G1 vier inhaltliche Bereiche ab.

G1.1

Governance-Struktur

Zusammensetzung und Unabhängigkeit der Kontrollgremien als Basis für glaubwürdige ESG-Steuerung.

  • Zusammensetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nach Geschlecht
  • Anteil unabhängiger Mitglieder in Kontrollgremien
  • Nachhaltigkeitskompetenz und -verantwortung auf Vorstandsebene
G1.2

Antikorruption & Bestechung

Zeigt, wie robust die internen Kontrollen gegen Korruptionsrisiken tatsächlich sind.

  • Anzahl bestätigter Korruptions- oder Bestechungsvorfälle
  • Schulungsquote der Belegschaft zu Antikorruptionsrichtlinien
  • Verhängte Sanktionen und Verstöße gegen Antikorruptionsgesetze
G1.3

Politisches Engagement

Schafft Transparenz über Einflussnahme auf Politik und Regulierung.

  • Politische Spenden nach Empfänger und Betrag
  • Lobbyausgaben und Eintragung im EU-Transparenzregister
  • Mitgliedschaften in Wirtschafts- und Branchenverbänden
G1.4

Zahlungspraktiken

Besonders relevant für die Lieferantenbeziehung zu kleineren Geschäftspartnern.

  • Durchschnittliche Zahlungsfrist an Lieferanten in Tagen
  • Anteil verspäteter Zahlungen gegenüber vertraglicher Frist
  • Anhängige Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug
Freiwilliger Standard für KMU

VSME-Kennzahlen für nicht berichtspflichtige KMU

Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs, ein freiwilliger EFRAG-Standard für nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen) bündelt rund 140 Datenpunkte in zwei Modulen. Die EU-Kommission hat den Standard am 30. Juli 2025 zur Anwendung empfohlen. Laut Marktanalyse orientiert sich etwa ein Drittel der Datenpunkte eng an bestehenden ESRS-Anforderungen, ein Drittel ist vereinfacht und ein Drittel wurde speziell für KMU-Bedürfnisse neu entwickelt (Leadity-Analyse, 2026).

Basismodul · B1 bis B11

Für alle freiwillig berichtenden KMU

Elf schlanke Themenfelder, überwiegend als Ja/Nein-Angaben, kurze Kennzahlen oder Freitext konzipiert und ohne Prüfungspflicht.

Berichtsgrundlage Nachhaltigkeitspraktiken & Ziele Energie & THG-Emissionen Umweltverschmutzung Biodiversität Wasser Ressourcen & Kreislaufwirtschaft Belegschaft allgemein Gesundheit & Sicherheit Vergütung & Tarifbindung Verhaltenskodex & Korruption
Comprehensive-Modul · C1 bis C9

Für KMU mit höherem Stakeholder-Druck

Neun zusätzliche Themenfelder für Unternehmen, die von Banken, Großkunden oder Investoren detailliertere Angaben erwarten, etwa im Rahmen von Bank-Ratings oder Lieferketten-Audits.

Strategie & Geschäftsmodell Detaillierte Arbeitskräfte-Praktiken Scope-3-Emissionen & Klimarisiken Erweiterte Menschenrechtsangaben Schwerwiegende Menschenrechtsvorfälle Umsatz aus sensiblen Sektoren Geschlechtervielfalt in der Führung Erweiterte Antikorruptionsangaben Zusätzliche Governance-Kennzahlen

Quelle: EFRAG VSME Standard (finaler Entwurf Dezember 2024, EU-Kommissionsempfehlung vom 30. Juli 2025). Eine vollständige, feldweise Aufschlüsselung aller Basis- und Comprehensive-Datenpunkte finden Sie im Leitfaden VSME-Standard.

Compliance-Update

Omnibus-Reform 2026: Was sich bei den ESG-Kennzahlen ändert

Die EU-Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 verändert sowohl die Zahl der zu berichtenden Kennzahlen als auch den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen. Eine ausführliche Übersicht, wer nach den neuen Regeln überhaupt CSRD-berichtspflichtig ist, sowie alle weiteren ESG-Vorschriften 2026 finden Sie in den verlinkten Vertiefungen.

Datenpunkte

Minus 60 % Pflichtangaben

Von über 1.000 auf rund 320 verpflichtende ESRS-Datenpunkte, alle rein freiwilligen Angaben sind komplett gestrichen (EFRAG / EU-Kommission, Juli 2026).

Schwellenwerte

Neue CSRD-Grenzen

CSRD-pflichtig sind künftig nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und gleichzeitig mehr als 450 Mio. € Jahresumsatz, kumulativ statt der bisherigen 2-von-3-Kriterien (EU-Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470).

Zeitplan

Anwendung ab Geschäftsjahr 2027

Die überarbeiteten ESRS gelten verbindlich für Geschäftsjahre ab 2027, eine freiwillige Frühanwendung ist bereits ab dem Geschäftsjahr 2026 möglich (EFRAG, Juli 2026).

Marktwirkung

Deutlich weniger Pflichtunternehmen

Schätzungen gehen von rund 80 bis 90 % weniger EU-weit direkt CSRD-pflichtigen Unternehmen gegenüber dem ursprünglichen Anwendungsbereich aus (cubemos-Analyse, 2026).

Struktur

MDR wird zu GDR

Die bisherigen Mindestangabepflichten (MDR-P/A/M/T) werden zu allgemeinen Angabepflichten (General Disclosure Requirements, GDR-P/A/M/T) in ESRS 2 zusammengeführt und dadurch übersichtlicher strukturiert.

Was bleibt Pflicht

Wesentlichkeitsanalyse

Trotz weniger Datenpunkten bleibt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse verpflichtend, denn sie entscheidet, welche der rund 320 verbleibenden Datenpunkte ein Unternehmen tatsächlich berichten muss.

Praxis-Leitfaden

So wählen Sie die richtigen ESG-Kennzahlen aus

Aus theoretisch rund 320 möglichen ESRS-Datenpunkten oder 140 VSME-Datenpunkten wird für die meisten Mittelständler in der Praxis eine überschaubare Auswahl. Diese sechs Schritte führen strukturiert dorthin.

01

Anwendungspflicht klären

Prüfen, ob Ihr Unternehmen nach den neuen Schwellenwerten CSRD-berichtspflichtig ist oder freiwillig nach VSME berichten kann.

02

Wesentlichkeitsanalyse durchführen

Mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermitteln, welche der zehn ESRS-Themenstandards für Ihr Geschäftsmodell und Ihre Stakeholder wesentlich sind.

03

Themenstandards filtern

Aus dem ESRS-Katalog beziehungsweise dem VSME-Basismodul nur die Kennzahlen auswählen, die laut Wesentlichkeitsanalyse tatsächlich zutreffen.

04

Datenquellen festlegen

Für jede Kennzahl klären, aus welchem System (ERP, HR, Einkauf, Facility Management) die Daten stammen und wer verantwortlich ist.

05

Erhebungsprozess wählen

Entscheiden, ob Excel oder spezialisierte ESG-Reporting-Software zur Erhebung und Konsolidierung passt.

06

Dokumentieren & prüfen lassen

Berechnungsmethodik und Quellen je Kennzahl dokumentieren, damit CSRD-pflichtige Unternehmen die Prüfung mit begrenzter Prüfungssicherheit bestehen.

FAQ

Häufige Fragen zu ESG-Kennzahlen

Antworten auf die häufigsten Fragen von ESG-Verantwortlichen im Mittelstand zu Pflicht- und freiwilligen Kennzahlen.

Welche ESG-Kennzahlen sind gesetzlich Pflicht?

Gesetzlich verpflichtend sind die Kennzahlen aus den ESRS-Themenstandards (E1 bis E5, S1 bis S4, G1), aber nur soweit sie laut der eigenen doppelten Wesentlichkeitsanalyse tatsächlich wesentlich sind. Ab dem Geschäftsjahr 2027 sinkt die Zahl der insgesamt verpflichtenden Datenpunkte von über 1.000 auf rund 320, ein Rückgang um mehr als 60 Prozent (EFRAG und Europäische Kommission, Juli 2026). Nicht CSRD-pflichtige Unternehmen haben keine gesetzliche Kennzahlenpflicht, können aber freiwillig nach dem VSME-Standard berichten.

Wie viele ESRS-Datenpunkte gibt es nach der Omnibus-Reform 2026?

Der ursprüngliche ESRS-Datenpunktkatalog von 2023 umfasste mehr als 1.000 Datenpunkte. Mit dem von der Europäischen Kommission am 3. Juli 2026 verabschiedeten überarbeiteten delegierten Rechtsakt sinkt diese Zahl auf rund 320 verpflichtende Datenpunkte, anwendbar ab dem Geschäftsjahr 2027 mit freiwilliger Frühanwendung ab 2026 (EFRAG, 2026). Zusätzlich wurden alle rein freiwilligen Datenpunkte aus dem Katalog gestrichen.

Was ist der Unterschied zwischen CSRD/ESRS-Kennzahlen und VSME-Kennzahlen?

ESRS-Kennzahlen sind der verpflichtende Datenpunktkatalog für CSRD-berichtspflichtige Unternehmen und umfassen nach der Omnibus-Reform rund 320 Datenpunkte, gegliedert in zehn Themenstandards. Der VSME-Standard der EFRAG ist dagegen ein freiwilliger, deutlich schlankerer Katalog mit rund 140 Datenpunkten für nicht berichtspflichtige kleine und mittlere Unternehmen, den die Europäische Kommission am 30. Juli 2025 zur Anwendung empfohlen hat.

Welche Kennzahlen muss ich als KMU ohne CSRD-Pflicht erheben?

Nicht CSRD-pflichtige KMU sind zu keiner gesetzlichen ESG-Kennzahl verpflichtet, werden aber häufig von Banken, Großkunden oder Investoren um Daten gebeten. Der VSME-Standard bietet dafür ein Basismodul mit elf Themenfeldern (B1 bis B11) zu Energie, Emissionen, Wasser, Belegschaft und Governance sowie ein optionales Comprehensive-Modul (C1 bis C9) mit zusätzlichen Kennzahlen wie Scope-3-Emissionen und Klimarisiken (EFRAG VSME, EU-Kommissionsempfehlung Juli 2025).

Was ändert sich durch die Omnibus-Reform konkret bei den ESG-Kennzahlen?

Die Omnibus-Reform reduziert die verpflichtenden ESRS-Datenpunkte um mehr als 60 Prozent auf rund 320, streicht sämtliche freiwilligen Datenpunkte und fasst die bisherigen Mindestangabepflichten (MDR-P/A/M/T) zu allgemeinen Angabepflichten in ESRS 2 zusammen. Gleichzeitig steigen die Schwellenwerte für die CSRD-Pflicht auf mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz, wodurch laut Marktanalysen deutlich weniger Unternehmen EU-weit direkt berichtspflichtig bleiben (cubemos-Analyse, 2026). Die neuen Regeln gelten ab dem Geschäftsjahr 2027.

Welche Umweltkennzahlen (E-KPIs) sind im Mittelstand am häufigsten wesentlich?

Am häufigsten wesentlich ist ESRS E1 (Klimawandel) mit Kennzahlen zu Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch und Energiemix, da nahezu jedes Unternehmen einen CO2-Fußabdruck hat. ESRS E5 (Kreislaufwirtschaft) mit Abfall- und Materialkennzahlen ist bei produzierenden Unternehmen häufig wesentlich. ESRS E4 (Biodiversität) ist dagegen für die meisten Mittelständler ohne direkten Flächenbezug seltener wesentlich (Markteinschätzung aus Referenzprojekten, 2026).

Welche Sozialkennzahlen (S-KPIs) muss fast jedes Unternehmen berichten?

ESRS S1 (Eigene Belegschaft) ist für praktisch jedes Unternehmen mit Mitarbeitenden wesentlich und umfasst Kennzahlen wie die Beschäftigtenstruktur nach Geschlecht und Vertragsart, das geschlechtsspezifische Lohngefälle (Gender Pay Gap), die Fluktuationsrate, Unfallquoten und durchschnittliche Weiterbildungsstunden pro Kopf. ESRS S2 bis S4 zu Lieferkette, Gemeinschaften und Verbrauchern sind dagegen stärker geschäftsmodellabhängig und seltener bei allen Unternehmen wesentlich.

Was gehört zu den Governance-Kennzahlen (G1)?

ESRS G1 (Unternehmensführung und Geschäftsverhalten) umfasst Kennzahlen zur Zusammensetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, zur Anzahl bestätigter Korruptions- und Bestechungsvorfälle, zu politischen Spenden und Lobbytätigkeiten sowie zu Zahlungspraktiken gegenüber Lieferanten, etwa der durchschnittlichen Zahlungsfrist in Tagen. G1 ist bei fast allen CSRD-pflichtigen Unternehmen wesentlich, da Governance-Strukturen unabhängig von Branche und Größe bestehen.

Wie wähle ich aus Hunderten Datenpunkten die richtigen Kennzahlen aus?

Ausgangspunkt ist immer die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die für jedes der zehn ESRS-Themenfelder prüft, ob eine Auswirkungs- oder eine finanzielle Wesentlichkeit vorliegt. Nur wesentliche Themenstandards müssen mit ihren zugehörigen Datenpunkten berichtet werden, alle anderen können mit kurzer Begründung ausgeschlossen werden (comply or explain). Diese Filterung reduziert den tatsächlichen Erhebungsaufwand für die meisten Mittelständler auf einen Bruchteil der insgesamt rund 320 möglichen Datenpunkte.

Was ist der Unterschied zwischen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Emissionen?

Scope 1 umfasst direkte Treibhausgasemissionen aus eigenen Anlagen und Fahrzeugen, etwa aus Erdgasheizungen oder dem Fuhrpark. Scope 2 erfasst indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie wie Strom oder Fernwärme und wird sowohl standortbezogen als auch marktbezogen berichtet. Scope 3 bildet alle übrigen indirekten Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ab, etwa aus eingekauften Waren, Geschäftsreisen oder der Nutzung verkaufter Produkte, und ist nach ESRS E1-6 nach signifikanten Kategorien zu berichten (EFRAG ESRS Set 1).

Brauche ich Software zur Erhebung von ESG-Kennzahlen oder reicht Excel?

Für ein bis zwei wesentliche Themenstandards mit wenigen Kennzahlen reicht in der Anfangsphase häufig eine sauber strukturierte Tabellenkalkulation. Sobald mehrere Standorte, wiederkehrende Berichtszyklen, eine externe Prüfung oder mehr als eine Handvoll wesentlicher ESRS-Standards hinzukommen, stößt Excel an Grenzen bei Versionskontrolle, Datenherkunft und Auditfähigkeit, weshalb viele CSRD-pflichtige Unternehmen auf spezialisierte ESG-Reporting-Software wechseln.

Ab wann gelten die neuen, reduzierten ESRS-Kennzahlen verbindlich?

Der überarbeitete, um rund 60 Prozent schlankere ESRS-Datenpunktkatalog gilt verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027, also für Nachhaltigkeitsberichte, die 2028 veröffentlicht werden. Unternehmen können die neuen, vereinfachten Standards freiwillig bereits für das Geschäftsjahr 2026 vorzeitig anwenden (EFRAG und Europäische Kommission, Juli 2026).

Methodik & Quellen

So haben wir die Kennzahlen ausgewählt

Transparenz über die Herkunft jeder Zahl auf dieser Seite.

Wir haben die auf dieser Seite aufgeführten Kennzahlen und Kategorien anhand von drei Kriterien ausgewählt: erstens die Verankerung im offiziellen EFRAG-Datenpunktkatalog (ESRS Set 1) beziehungsweise im VSME-Standard als primäre Quelle, zweitens die praktische Relevanz für den deutschen Mittelstand laut Wesentlichkeitsanalysen aus eigenen Referenzprojekten, drittens die Aktualität nach der Omnibus-Reform 2026. Alle Zahlen mit belegbarer Quelle sind direkt am Wert mit Quelle und Jahr ausgezeichnet. Werte ohne öffentlich zugängliche Primärquelle sind ausdrücklich als "Markteinschätzung aus Referenzprojekten" gekennzeichnet und nicht als gesicherter Fakt zu verstehen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechts- oder Wirtschaftsprüfungsberatung zur konkreten Berichtspflicht Ihres Unternehmens.

Verwendete Quellen

  • EFRAG: ESRS Set 1, delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, überarbeiteter delegierter Rechtsakt vom 3. Juli 2026 zur Reduktion der Pflicht-Datenpunkte  efrag.org
  • Europäische Kommission: Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470, neue CSRD-Schwellenwerte und Zeitplan  finance.ec.europa.eu
  • EFRAG: VSME Standard, finaler Entwurf Dezember 2024, EU-Kommissionsempfehlung vom 30. Juli 2025  efrag.org
  • Börse Express: "CSRD-Reform: Datenpunkte sinken um 60 % ab 2027", 2026  boerse-express.com
  • cubemos: "CSRD-Berichtspflicht 2026: Wer ist betroffen? Schwellenwerte & Omnibus-Update"  cubemos.com
  • Leadity: "VSME Standard: ESG-Berichterstattung für KMU mit System", 2026  leadity.de
  • Sunhat: "ESRS-Datenpunkte 2026: Was sich ändert"  getsunhat.com
  • Rödl & Partner: "ESRS E1 – Klimawandel – Pflichtangaben"  roedl.com
  • Redaktionelle Einordnung und Wesentlichkeits-Praxiswerte: Find Your ESG, eigene Referenzprojekte, Stand August 2026
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