ESG-Kennzahlen (Environmental, Social, Governance) sind die messbaren Indikatoren, mit denen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung in Berichten, Ratings und im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dokumentieren. Für den deutschen Mittelstand entscheidet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, welche der zehn Themenstandards der European Sustainability Reporting Standards (ESRS: E1 bis E5, S1 bis S4, G1) und welche zugehörigen Datenpunkte tatsächlich erhoben und berichtet werden müssen, verpflichtend nach CSRD/ESRS oder freiwillig nach dem VSME-Standard für nicht berichtspflichtige KMU.
Ab dem Geschäftsjahr 2027 sinkt die Zahl der verpflichtenden ESRS-Datenpunkte von über 1.000 auf rund 320, ein Rückgang um mehr als 60 Prozent (EFRAG und Europäische Kommission, Juli 2026). Dieser Guide zeigt strukturiert nach E, S und G, welche Kennzahlen davon für Ihr Unternehmen relevant bleiben, inklusive der VSME-Kennzahlen für freiwillige Berichte.
EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group, das EU-Beratungsgremium, das die ESRS-Standards technisch entwickelt) hat den ursprünglichen Datenpunktkatalog von 2023 nach zwei Jahren Praxiserfahrung grundlegend überarbeitet. Für ESG-Verantwortliche im Mittelstand ändert das die Ausgangsfrage von "welche der über 1.000 Datenpunkte gelten für uns" zu einer deutlich schlankeren Auswahl. Eine vertiefte Einordnung des aktuellen Stands der ESRS-Vereinfachung 2026 und ihrer konkreten Folgen für die Software-Auswahl liefert der gleichnamige Beitrag.
Der ESRS-Datenpunktkatalog von 2023 enthielt über 1.000 mögliche Datenpunkte, viele davon freiwillig oder nur für Nischenbranchen relevant. Mittelständische ESG-Teams verloren dadurch Zeit mit der Sichtung statt mit der eigentlichen Datenerhebung, und externe Berater wurden für die reine Vorauswahl gebucht.
Die Omnibus-Reform 2026 streicht freiwillige Datenpunkte komplett und reduziert die Pflichtangaben auf rund 320 Datenpunkte. Kombiniert mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als Filter bleibt für die meisten Mittelständler nur ein Bruchteil davon tatsächlich relevant.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gliedern sich in zehn Themenstandards, fünf zu Environmental (E1 bis E5), vier zu Social (S1 bis S4) und einen zu Governance (G1). ESRS 2 (übergreifende Angaben) ist für alle CSRD-Unternehmen verpflichtend und separat zu diesen zehn Themenstandards zu berichten, da sie Prozess- und Governance-Angaben statt Themen-KPIs enthält.
| Standard | Kategorie | Kennzahlen-Schwerpunkt | Beispiel-KPI | Wesentlichkeit im Mittelstand |
|---|---|---|---|---|
ESRS E1Klimawandel |
Environmental | THG-Emissionen Scope 1 bis 3, Energieverbrauch & -mix, Transitionsplan | Scope 1/2/3-Emissionen in t CO2e, Energieintensität | ✓ Meist wesentlich |
ESRS E2Umweltverschmutzung |
Environmental | Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, Schadstoffe | Emissionsmengen nach Schadstoffart | ◐ Branchenabhängig |
ESRS E3Wasser & Meeresressourcen |
Environmental | Wasserverbrauch, -entnahme und -einleitung | Wasserverbrauch in m³ | ◐ Branchenabhängig |
ESRS E4Biologische Vielfalt & Ökosysteme |
Environmental | Flächennutzung, Auswirkungen auf Ökosysteme | Versiegelte / naturnahe Fläche in ha | ○ Selten wesentlich |
ESRS E5Kreislaufwirtschaft |
Environmental | Ressourceneinsatz, Materialeffizienz, Abfall | Abfallaufkommen nach Entsorgungsart in t | ◐ Branchenabhängig |
ESRS S1Eigene Belegschaft |
Social | Beschäftigtenstruktur, Entgelt, Gesundheit, Weiterbildung | Gender Pay Gap in %, Fluktuationsrate | ✓ Meist wesentlich |
ESRS S2Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
Social | Arbeitsbedingungen und Menschenrechte bei Lieferanten | Vorfälle / Audits in der Lieferkette | ◐ Branchenabhängig |
ESRS S3Betroffene Gemeinschaften |
Social | Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, Landrechte | Anzahl gemeldeter Vorfälle | ○ Selten wesentlich |
ESRS S4Verbraucher & Endnutzer |
Social | Produktsicherheit, Datenschutz, verantwortungsvolles Marketing | Beschwerden / Vorfälle je Berichtsjahr | ◐ Branchenabhängig |
ESRS G1Unternehmensführung & Geschäftsverhalten |
Governance | Antikorruption, Lobbying, Zahlungspraktiken | Korruptionsvorfälle, durchschn. Zahlungsfrist in Tagen | ✓ Meist wesentlich |
Quelle: EFRAG ESRS Set 1 (delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, überarbeitet durch den delegierten Rechtsakt vom 3. Juli 2026). Die Spalte "Wesentlichkeit im Mittelstand" basiert auf einer Wesentlichkeitsanalyse aus Referenzprojekten und ersetzt keine unternehmensindividuelle Prüfung. Wer grundsätzlich zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet ist, lesen Sie im Beitrag CSRD: Wer muss berichten?
ESRS E1 (Klimawandel) ist mit häufig über 40 Einzeldatenpunkten der umfangreichste der fünf Umweltstandards und in nahezu jeder Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft, da praktisch jedes Unternehmen einen CO2-Fußabdruck hat (EFRAG ESRS Set 1, 2026). Die folgenden Karten zeigen je Standard die in der Praxis am häufigsten erhobenen Kennzahlen.
Der mit Abstand am häufigsten wesentliche Umweltstandard, da er den CO2-Fußabdruck jedes Unternehmens abbildet.
Relevant vor allem für Produktion, Chemie und verarbeitendes Gewerbe mit Emissionen in Luft, Wasser oder Boden.
Wesentlich für wasserintensive Branchen wie Lebensmittel, Textil, Chemie oder Standorte in wasserarmen Regionen.
Vor allem für Unternehmen mit eigenen Flächen, Bauprojekten oder Standorten nahe Schutzgebieten wesentlich.
Zunehmend wesentlich für produzierende Unternehmen mit Materialeinsatz, Verpackung und Abfallströmen.
ESRS S1 (Eigene Belegschaft) ist nach ESRS E1 der am zweithäufigsten wesentliche Themenstandard, da er für praktisch jedes Unternehmen mit eigenen Mitarbeitenden greift (Markteinschätzung aus Referenzprojekten, 2026). S2 bis S4 hängen stärker vom Geschäftsmodell ab, etwa von Lieferkettenlänge oder Endkundenkontakt.
Für nahezu jedes Unternehmen mit Personal wesentlich und meist der Standard mit den meisten quantitativen Kennzahlen.
Wesentlich bei komplexen Lieferketten, insbesondere mit Beschaffung aus Hochrisikoländern oder -branchen.
Vor allem relevant bei Standorten mit direkten Auswirkungen auf Anwohner, etwa Bau, Rohstoffgewinnung oder Industrieanlagen.
Wesentlich bei direktem Endkundenkontakt, etwa im Konsumgüter-, Finanz- oder Plattformgeschäft.
ESRS G1 (Unternehmensführung und Geschäftsverhalten, einer der zehn ESRS-Themenstandards) ist bei fast allen CSRD-pflichtigen Unternehmen wesentlich, weil Governance-Strukturen unabhängig von Branche und Größe existieren. Anders als bei E- und S-Standards gibt es hier keine Unterthemen G2 bis G4, dafür deckt G1 vier inhaltliche Bereiche ab.
Zusammensetzung und Unabhängigkeit der Kontrollgremien als Basis für glaubwürdige ESG-Steuerung.
Zeigt, wie robust die internen Kontrollen gegen Korruptionsrisiken tatsächlich sind.
Schafft Transparenz über Einflussnahme auf Politik und Regulierung.
Besonders relevant für die Lieferantenbeziehung zu kleineren Geschäftspartnern.
Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs, ein freiwilliger EFRAG-Standard für nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen) bündelt rund 140 Datenpunkte in zwei Modulen. Die EU-Kommission hat den Standard am 30. Juli 2025 zur Anwendung empfohlen. Laut Marktanalyse orientiert sich etwa ein Drittel der Datenpunkte eng an bestehenden ESRS-Anforderungen, ein Drittel ist vereinfacht und ein Drittel wurde speziell für KMU-Bedürfnisse neu entwickelt (Leadity-Analyse, 2026).
Elf schlanke Themenfelder, überwiegend als Ja/Nein-Angaben, kurze Kennzahlen oder Freitext konzipiert und ohne Prüfungspflicht.
Neun zusätzliche Themenfelder für Unternehmen, die von Banken, Großkunden oder Investoren detailliertere Angaben erwarten, etwa im Rahmen von Bank-Ratings oder Lieferketten-Audits.
Quelle: EFRAG VSME Standard (finaler Entwurf Dezember 2024, EU-Kommissionsempfehlung vom 30. Juli 2025). Eine vollständige, feldweise Aufschlüsselung aller Basis- und Comprehensive-Datenpunkte finden Sie im Leitfaden VSME-Standard.
Die EU-Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 verändert sowohl die Zahl der zu berichtenden Kennzahlen als auch den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen. Eine ausführliche Übersicht, wer nach den neuen Regeln überhaupt CSRD-berichtspflichtig ist, sowie alle weiteren ESG-Vorschriften 2026 finden Sie in den verlinkten Vertiefungen.
Von über 1.000 auf rund 320 verpflichtende ESRS-Datenpunkte, alle rein freiwilligen Angaben sind komplett gestrichen (EFRAG / EU-Kommission, Juli 2026).
CSRD-pflichtig sind künftig nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und gleichzeitig mehr als 450 Mio. € Jahresumsatz, kumulativ statt der bisherigen 2-von-3-Kriterien (EU-Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470).
Die überarbeiteten ESRS gelten verbindlich für Geschäftsjahre ab 2027, eine freiwillige Frühanwendung ist bereits ab dem Geschäftsjahr 2026 möglich (EFRAG, Juli 2026).
Schätzungen gehen von rund 80 bis 90 % weniger EU-weit direkt CSRD-pflichtigen Unternehmen gegenüber dem ursprünglichen Anwendungsbereich aus (cubemos-Analyse, 2026).
Die bisherigen Mindestangabepflichten (MDR-P/A/M/T) werden zu allgemeinen Angabepflichten (General Disclosure Requirements, GDR-P/A/M/T) in ESRS 2 zusammengeführt und dadurch übersichtlicher strukturiert.
Trotz weniger Datenpunkten bleibt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse verpflichtend, denn sie entscheidet, welche der rund 320 verbleibenden Datenpunkte ein Unternehmen tatsächlich berichten muss.
Aus theoretisch rund 320 möglichen ESRS-Datenpunkten oder 140 VSME-Datenpunkten wird für die meisten Mittelständler in der Praxis eine überschaubare Auswahl. Diese sechs Schritte führen strukturiert dorthin.
Prüfen, ob Ihr Unternehmen nach den neuen Schwellenwerten CSRD-berichtspflichtig ist oder freiwillig nach VSME berichten kann.
Mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermitteln, welche der zehn ESRS-Themenstandards für Ihr Geschäftsmodell und Ihre Stakeholder wesentlich sind.
Aus dem ESRS-Katalog beziehungsweise dem VSME-Basismodul nur die Kennzahlen auswählen, die laut Wesentlichkeitsanalyse tatsächlich zutreffen.
Für jede Kennzahl klären, aus welchem System (ERP, HR, Einkauf, Facility Management) die Daten stammen und wer verantwortlich ist.
Entscheiden, ob Excel oder spezialisierte ESG-Reporting-Software zur Erhebung und Konsolidierung passt.
Berechnungsmethodik und Quellen je Kennzahl dokumentieren, damit CSRD-pflichtige Unternehmen die Prüfung mit begrenzter Prüfungssicherheit bestehen.
Antworten auf die häufigsten Fragen von ESG-Verantwortlichen im Mittelstand zu Pflicht- und freiwilligen Kennzahlen.
Gesetzlich verpflichtend sind die Kennzahlen aus den ESRS-Themenstandards (E1 bis E5, S1 bis S4, G1), aber nur soweit sie laut der eigenen doppelten Wesentlichkeitsanalyse tatsächlich wesentlich sind. Ab dem Geschäftsjahr 2027 sinkt die Zahl der insgesamt verpflichtenden Datenpunkte von über 1.000 auf rund 320, ein Rückgang um mehr als 60 Prozent (EFRAG und Europäische Kommission, Juli 2026). Nicht CSRD-pflichtige Unternehmen haben keine gesetzliche Kennzahlenpflicht, können aber freiwillig nach dem VSME-Standard berichten.
Der ursprüngliche ESRS-Datenpunktkatalog von 2023 umfasste mehr als 1.000 Datenpunkte. Mit dem von der Europäischen Kommission am 3. Juli 2026 verabschiedeten überarbeiteten delegierten Rechtsakt sinkt diese Zahl auf rund 320 verpflichtende Datenpunkte, anwendbar ab dem Geschäftsjahr 2027 mit freiwilliger Frühanwendung ab 2026 (EFRAG, 2026). Zusätzlich wurden alle rein freiwilligen Datenpunkte aus dem Katalog gestrichen.
ESRS-Kennzahlen sind der verpflichtende Datenpunktkatalog für CSRD-berichtspflichtige Unternehmen und umfassen nach der Omnibus-Reform rund 320 Datenpunkte, gegliedert in zehn Themenstandards. Der VSME-Standard der EFRAG ist dagegen ein freiwilliger, deutlich schlankerer Katalog mit rund 140 Datenpunkten für nicht berichtspflichtige kleine und mittlere Unternehmen, den die Europäische Kommission am 30. Juli 2025 zur Anwendung empfohlen hat.
Nicht CSRD-pflichtige KMU sind zu keiner gesetzlichen ESG-Kennzahl verpflichtet, werden aber häufig von Banken, Großkunden oder Investoren um Daten gebeten. Der VSME-Standard bietet dafür ein Basismodul mit elf Themenfeldern (B1 bis B11) zu Energie, Emissionen, Wasser, Belegschaft und Governance sowie ein optionales Comprehensive-Modul (C1 bis C9) mit zusätzlichen Kennzahlen wie Scope-3-Emissionen und Klimarisiken (EFRAG VSME, EU-Kommissionsempfehlung Juli 2025).
Die Omnibus-Reform reduziert die verpflichtenden ESRS-Datenpunkte um mehr als 60 Prozent auf rund 320, streicht sämtliche freiwilligen Datenpunkte und fasst die bisherigen Mindestangabepflichten (MDR-P/A/M/T) zu allgemeinen Angabepflichten in ESRS 2 zusammen. Gleichzeitig steigen die Schwellenwerte für die CSRD-Pflicht auf mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz, wodurch laut Marktanalysen deutlich weniger Unternehmen EU-weit direkt berichtspflichtig bleiben (cubemos-Analyse, 2026). Die neuen Regeln gelten ab dem Geschäftsjahr 2027.
Am häufigsten wesentlich ist ESRS E1 (Klimawandel) mit Kennzahlen zu Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch und Energiemix, da nahezu jedes Unternehmen einen CO2-Fußabdruck hat. ESRS E5 (Kreislaufwirtschaft) mit Abfall- und Materialkennzahlen ist bei produzierenden Unternehmen häufig wesentlich. ESRS E4 (Biodiversität) ist dagegen für die meisten Mittelständler ohne direkten Flächenbezug seltener wesentlich (Markteinschätzung aus Referenzprojekten, 2026).
ESRS S1 (Eigene Belegschaft) ist für praktisch jedes Unternehmen mit Mitarbeitenden wesentlich und umfasst Kennzahlen wie die Beschäftigtenstruktur nach Geschlecht und Vertragsart, das geschlechtsspezifische Lohngefälle (Gender Pay Gap), die Fluktuationsrate, Unfallquoten und durchschnittliche Weiterbildungsstunden pro Kopf. ESRS S2 bis S4 zu Lieferkette, Gemeinschaften und Verbrauchern sind dagegen stärker geschäftsmodellabhängig und seltener bei allen Unternehmen wesentlich.
ESRS G1 (Unternehmensführung und Geschäftsverhalten) umfasst Kennzahlen zur Zusammensetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, zur Anzahl bestätigter Korruptions- und Bestechungsvorfälle, zu politischen Spenden und Lobbytätigkeiten sowie zu Zahlungspraktiken gegenüber Lieferanten, etwa der durchschnittlichen Zahlungsfrist in Tagen. G1 ist bei fast allen CSRD-pflichtigen Unternehmen wesentlich, da Governance-Strukturen unabhängig von Branche und Größe bestehen.
Ausgangspunkt ist immer die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die für jedes der zehn ESRS-Themenfelder prüft, ob eine Auswirkungs- oder eine finanzielle Wesentlichkeit vorliegt. Nur wesentliche Themenstandards müssen mit ihren zugehörigen Datenpunkten berichtet werden, alle anderen können mit kurzer Begründung ausgeschlossen werden (comply or explain). Diese Filterung reduziert den tatsächlichen Erhebungsaufwand für die meisten Mittelständler auf einen Bruchteil der insgesamt rund 320 möglichen Datenpunkte.
Scope 1 umfasst direkte Treibhausgasemissionen aus eigenen Anlagen und Fahrzeugen, etwa aus Erdgasheizungen oder dem Fuhrpark. Scope 2 erfasst indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie wie Strom oder Fernwärme und wird sowohl standortbezogen als auch marktbezogen berichtet. Scope 3 bildet alle übrigen indirekten Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ab, etwa aus eingekauften Waren, Geschäftsreisen oder der Nutzung verkaufter Produkte, und ist nach ESRS E1-6 nach signifikanten Kategorien zu berichten (EFRAG ESRS Set 1).
Für ein bis zwei wesentliche Themenstandards mit wenigen Kennzahlen reicht in der Anfangsphase häufig eine sauber strukturierte Tabellenkalkulation. Sobald mehrere Standorte, wiederkehrende Berichtszyklen, eine externe Prüfung oder mehr als eine Handvoll wesentlicher ESRS-Standards hinzukommen, stößt Excel an Grenzen bei Versionskontrolle, Datenherkunft und Auditfähigkeit, weshalb viele CSRD-pflichtige Unternehmen auf spezialisierte ESG-Reporting-Software wechseln.
Der überarbeitete, um rund 60 Prozent schlankere ESRS-Datenpunktkatalog gilt verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027, also für Nachhaltigkeitsberichte, die 2028 veröffentlicht werden. Unternehmen können die neuen, vereinfachten Standards freiwillig bereits für das Geschäftsjahr 2026 vorzeitig anwenden (EFRAG und Europäische Kommission, Juli 2026).
Transparenz über die Herkunft jeder Zahl auf dieser Seite.
Wir haben die auf dieser Seite aufgeführten Kennzahlen und Kategorien anhand von drei Kriterien ausgewählt: erstens die Verankerung im offiziellen EFRAG-Datenpunktkatalog (ESRS Set 1) beziehungsweise im VSME-Standard als primäre Quelle, zweitens die praktische Relevanz für den deutschen Mittelstand laut Wesentlichkeitsanalysen aus eigenen Referenzprojekten, drittens die Aktualität nach der Omnibus-Reform 2026. Alle Zahlen mit belegbarer Quelle sind direkt am Wert mit Quelle und Jahr ausgezeichnet. Werte ohne öffentlich zugängliche Primärquelle sind ausdrücklich als "Markteinschätzung aus Referenzprojekten" gekennzeichnet und nicht als gesicherter Fakt zu verstehen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechts- oder Wirtschaftsprüfungsberatung zur konkreten Berichtspflicht Ihres Unternehmens.
Verwendete Quellen
Sobald feststeht, welche ESG-Kennzahlen für Ihr Unternehmen wesentlich sind, entscheidet die Wahl des richtigen Tools über den Erhebungsaufwand. Vergleichen Sie ESG-Software neutral oder vertiefen Sie zuerst Wesentlichkeitsanalyse und VSME-Standard.