CSRD-Berichtspflicht 2026 bis 2029

CSRD-Wellenmodell 2026 bis 2029: wer wann berichtspflichtig wird

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet grosse und kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Durch das Omnibus-Verfahren der EU-Kommission haben sich Erstanwendungsjahre und Schwellenwerte der einzelnen Berichtswellen seit 2025 mehrfach verschoben. Nach der am 18. März 2026 in Kraft getretenen Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 fallen laut Einschätzung mehrerer Fachpublikationen rund 80 bis 90 Prozent der bislang erfassten Unternehmen aus dem verpflichtenden Anwendungsbereich (kpmg-law.de, 2026; cubemos.com, 2026). Diese Seite ordnet für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein, welche Welle wann berichtspflichtig wird, welche Schwellenwerte gelten und wie sich Softwareprojekte für das CSRD-Reporting darauf einstellen sollten.

CSRD Omnibus I ESRS Set 1 DACH-Mittelstand
18.03.
2026: Inkrafttreten der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 (Amtsblatt der EU, 2026)
>1.000
Mitarbeitende als neue CSRD-Schwelle, kumulativ mit >450 Mio. € Nettoumsatz (kpmg-law.de, 2026)
2 Jahre
Verschiebung der Wellen 2 und 3 durch die Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794 (2025)
~80–90%
Weniger berichtspflichtige Unternehmen laut Branchenschätzungen zum Omnibus-I-Anwendungsbereich (cubemos.com, 2026)
Marktkontext

Warum sich das CSRD-Wellenmodell seit 2025 mehrfach verschoben hat

Die ursprüngliche CSRD-Richtlinie (EU) 2022/2464 sah ein festes Vier-Wellen-Modell mit steigenden Umsetzungsjahren zwischen 2024 und 2028 vor. Nachdem die EU-Kommission ab Februar 2025 im Rahmen des sogenannten Omnibus-Verfahrens den Bürokratieaufwand für Unternehmen deutlich reduzieren wollte, wurden zunächst Fristen verschoben und anschließend die Schwellenwerte selbst angehoben. Für Unternehmen im DACH-Mittelstand bedeutet das: Wer 2025 noch als berichtspflichtig galt, kann 2026 durch die neuen Kriterien vollständig aus dem Anwendungsbereich gefallen sein, muss die eigene Betroffenheit aber trotzdem laufend neu prüfen.

Herausforderung

Zwei Reformwellen in zwölf Monaten

Zwischen der Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794 im April 2025 und der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 im März 2026 änderten sich sowohl Fristen als auch Schwellenwerte. Viele Unternehmen hatten bereits Projektbudgets für ein CSRD-Reporting nach altem Zuschnitt eingeplant, bevor sich der eigene Berichtsstatus änderte.

Auswirkung auf die Softwareauswahl

Flexible statt starre Systeme gefragt

Reporting-Software muss seither Schwellenwert-Änderungen, angepasste ESRS-Datenpunktkataloge und wechselnde Erstanwendungsjahre ohne kompletten Systemwechsel abbilden können. Unternehmen sollten laut Marktbeobachtung Anbieter bevorzugen, die ESRS-Set-1-Updates zeitnah in ihre Datenpunkt-Bibliothek einpflegen.

Vertiefende Informationen zu angrenzenden Themen: eine Übersicht relevanter ESG-Kennzahlen und KPIs für das laufende Reporting, ein Überblick über alle ESG-Vorschriften 2026 jenseits der CSRD sowie eine Einordnung des freiwilligen VSME-Standards 2026 für nicht CSRD-pflichtige Zulieferer.

Wellenmodell im Überblick

Die vier CSRD-Wellen nach Omnibus I im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt den Stand nach der Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794 von 2025 und der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 von 2026, jeweils mit Erstanwendungsjahr, erstem Berichtsjahr und typischem Softwarebedarf.

Welle Unternehmensgruppe Schwellenwert Erstanwendung (GJ) Erster Bericht Typischer Software-Bedarf
Welle 1ex-NFRD Große kapitalmarktorientierte Unternehmen, i. d. R. bereits vor CSRD berichtspflichtig Fix i. d. R. >500 Mitarbeitende, kapitalmarktorientiert 2024 2025 Etablierte ESRS-Reporting-Suiten, XBRL/ESEF-Tagging
Welle 2Große Unternehmen Große, nicht bereits NFRD-pflichtige Unternehmen Neu >1.000 MA UND >450 Mio. € Nettoumsatz (kumulativ) 2027 2028 Wesentlichkeitsanalyse-Tools, ESRS-Datenerfassung
Welle 3Börsennotierte KMU Börsennotierte KMU, kleine/nicht komplexe Kreditinstitute, firmeneigene Versicherer Umstritten Umfang laut Quellenlage uneinheitlich, vereinfachter LSME-Standard vorgesehen 2028* 2029* Vereinfachte VSME/LSME-Reporting-Vorlagen
Welle 4Nicht-EU-Konzerne Große Nicht-EU-Mutterunternehmen mit signifikantem EU-Geschäft Konzern >450 Mio. € EU-Nettoumsatz über EU-Töchter/Zweigniederlassungen 2028* 2029* Konzernweite Konsolidierungssoftware
FreiwilligVSME-Anwender Nicht CSRD-pflichtige KMU mit Kundenanfragen aus der Wertschöpfungskette Freiwillig keine gesetzliche Schwelle laufend laufend VSME-Standard-Software (EFRAG, Dez. 2024)
ZuliefererValue Chain Cap KMU als Datenlieferanten für Welle-1/2-Kunden Begrenzt keine eigene Pflicht, Datenumfang auf VSME-Niveau gedeckelt laufend laufend Lieferantenportale, einfache Self-Service-Tools

* Einschätzung: Für Welle 3 und Welle 4 ist die Quellenlage zum finalen Umfang nach Omnibus I zum Stand August 2026 nicht einheitlich, siehe Compliance-Sektion und FAQ.

Software-Anbieter im Porträt

Drei CSRD-Reporting-Lösungen im neutralen Vergleich

Die folgenden drei Anbieter stehen exemplarisch für unterschiedliche Ausgangspunkte: einen spezialisierten deutschen ESG-Reporting-Anbieter, einen börsennotierten US-Anbieter für integrierte Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie ein ERP-nahes Modul eines etablierten deutschen Softwarekonzerns. Die Darstellung erfolgt ohne Wertung oder bezahlte Platzierung.

Gegründet 2018 · Mannheim

Osapiens

Osapiens (CSRD- und Lieferkettenreporting-Software, gegründet 2018 in Mannheim) bietet ein Cloud-Modulsystem für ESRS-Datenerfassung, doppelte Wesentlichkeitsanalyse und Lieferkettenreporting nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus einer gemeinsamen Plattform.

  • Schwerpunkt Mittelstand und Konzerntöchter
  • ESRS- und LkSG-Module kombinierbar
  • DACH-Vertrieb und -Support vor Ort
Gegründet 2008 · Ames, USA · börsennotiert

Workiva

Workiva (US-amerikanischer Anbieter für integrierte Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, gegründet 2008 in Ames, Iowa, notiert an der NYSE) verbindet CSRD-/ESRS-Reporting mit XBRL-Tagging und bestehenden Jahresabschluss-Workflows in einer Cloud-Plattform.

  • Starke Verzahnung von Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten
  • XBRL/ESEF-Tagging nativ integriert
  • Eher ausgelegt auf große, kapitalmarkterfahrene Konzerne
SAP SE · Walldorf

SAP Sustainability Control Tower

Der SAP Sustainability Control Tower (Nachhaltigkeitsmodul des deutschen Softwarekonzerns SAP SE mit Sitz in Walldorf) bündelt CSRD-, CBAM- und Emissionsdaten direkt in bestehenden SAP-ERP-Landschaften und Reporting-Prozessen.

  • Enge Integration in SAP S/4HANA
  • Hoher Implementierungsaufwand außerhalb der SAP-Welt
  • Eher geeignet für SAP-Bestandskunden mit Konzernstruktur
Module und Funktionen

Sechs Funktionsbausteine für ein wellenfestes CSRD-Reporting

Unabhängig von der zutreffenden Welle sollten CSRD-Reporting-Systeme die folgenden sechs Funktionsbausteine abdecken, damit spätere Schwellenwert- oder Friständerungen keinen kompletten Systemwechsel erfordern.

Modul 01

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Erfassung von Impact Materiality und Financial Materiality nach ESRS Set 1, inklusive Dokumentation der identifizierten Impacts, Risks und Opportunities (IROs).

Modul 02

ESRS-Datenpunkt-Mapping

Zuordnung unternehmenseigener Kennzahlen zu den verpflichtenden und freiwilligen Datenpunkten des ESRS-Set-1-Katalogs, inklusive Versionsverwaltung bei EFRAG-Updates.

Modul 03

Lieferkettendaten-Erfassung

Einbindung von Scope-3-Emissionsdaten und Zulieferer-Self-Assessments, häufig kombiniert mit Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Modul 04

Freigabe-Workflows und Audit-Trail

Mehraugenprinzip mit lückenlosem Änderungsprotokoll, damit Daten prüfungsfähig für die Limited-Assurance-Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer sind.

Modul 05

XBRL/ESEF-Tagging

Maschinenlesbare Auszeichnung des Nachhaltigkeitsberichts im European Single Electronic Format für die verpflichtende digitale Offenlegung.

Modul 06

Kennzahlen-Dashboard und Konsolidierung

Konzernweite Aggregation von ESG-Kennzahlen über mehrere Tochtergesellschaften und Landesgesellschaften hinweg in einem zentralen Dashboard.

Integration und Ökosystem

Womit CSRD-Software im Systemlandschafts-Alltag zusammenspielen muss

CSRD-Reporting entsteht selten in einem isolierten Tool. Die folgenden vier Systemkategorien liefern in der Praxis die meisten Datenquellen und Freigabepfade für ein vollständiges CSRD-Reporting.

System 01

ERP-Systeme

SAP S/4HANA, Microsoft Dynamics 365 oder vergleichbare ERP-Systeme liefern Finanz-, Personal- und Beschaffungsdaten, die für zahlreiche ESRS-Datenpunkte benötigt werden.

System 02

CO2-Bilanzierungssoftware

Bestehende Scope-1-bis-3-Bilanzierungstools liefern Emissionsdaten, die in den ESRS-E1-Klimabericht übernommen werden müssen, statt sie doppelt zu erfassen.

System 03

Lieferantenportale

Self-Service-Portale für Zulieferer erfassen Scope-3- und Sorgfaltspflichten-Daten direkt an der Quelle, statt sie manuell per E-Mail-Abfrage einzusammeln.

System 04

Prüfungssoftware der Wirtschaftsprüfer

Für die vorgeschriebene Limited-Assurance-Prüfung müssen Daten und Belege in einem Format bereitstehen, das externe Prüfungssoftware auslesen kann.

Rechtliche Anforderungen

Der Rechtsrahmen hinter dem CSRD-Wellenmodell

Sechs Rechtsakte bestimmen aktuell, wer wann und in welchem Umfang nach CSRD berichten muss. Die nationale Umsetzung in Deutschland ist zum Stand August 2026 noch nicht final abgeschlossen.

Grundlage

CSRD-Richtlinie (EU) 2022/2464

Die ursprüngliche Corporate Sustainability Reporting Directive von 2022 führte das Vier-Wellen-Modell und die Pflicht zur Berichterstattung nach ESRS ein.

Standardkatalog

ESRS Set 1

Die delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 legt die verpflichtenden Datenpunkte für Umwelt, Soziales und Governance fest, an denen sich alle CSRD-Reporting-Software orientieren muss.

Schwellenwerte

Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470

In Kraft seit 18. März 2026, hebt die Schwellenwerte auf kumulativ mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz an und reduziert den Anwendungsbereich deutlich.

Fristverschiebung

Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794

Verschob im April 2025 die Erstanwendung für Welle 2 und Welle 3 um jeweils zwei Jahre nach hinten, ohne die Schwellenwerte selbst zu ändern.

Nationale Umsetzung

Deutsches CSRD-Umsetzungsgesetz

Der Regierungsentwurf zur nationalen Transposition der CSRD in deutsches Recht lag im September 2025 dem Bundestag vor und wird laufend an die EU-Vorgaben angepasst (Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1857, 2025).

Prüfungspflicht

Limited Assurance

Berichtspflichtige Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsangaben durch einen Wirtschaftsprüfer mit begrenzter Prüfungssicherheit bestätigen lassen, bevor eine spätere Ausweitung auf Reasonable Assurance vorgesehen ist.

Kosten und TCO

Was ein CSRD-Reporting je nach Unternehmensgröße kostet

Belastbare, veröffentlichte Zahlen liegen bisher vor allem für mittlere, an der neuen Schwelle liegende Unternehmen vor. Die Werte für kleine und große Unternehmen sind als Einschätzung auf Basis vergleichbarer ESG-Softwareprojekte zu verstehen.

Größenklasse Einmaliger Aufwand Laufender Aufwand pro Jahr
Kleine Unternehmen (freiwillig, VSME-Umfang)
Nicht CSRD-pflichtig, meist Zulieferer mit Kundenanfragen
3.000–15.000 € 2.000–8.000 €
Mittlere/grenznahe Unternehmen (Welle 2)
Nahe der neuen 1.000-MA-Schwelle, laut Regierungsentwurf zum deutschen CSRD-Umsetzungsgesetz
rund 59.000 € rund 110.000 €
Große Konzerne (Welle 1, mehrere Tochtergesellschaften)
Komplexe Systemlandschaft, konzernweite Konsolidierung
150.000–500.000+ € 150.000–300.000+ €

Quelle mittlere Unternehmen: Regierungsentwurf zum deutschen CSRD-Umsetzungsgesetz, zitiert nach DIHK, 2025. Werte für kleine und große Unternehmen: Einschätzung auf Basis vergleichbarer ESG-Softwareprojekte, keine Primärquelle verfügbar.

Prozess und Auswahl

In sechs Schritten von der Betroffenheitsprüfung zum Rollout

Unabhängig davon, welche Welle zutrifft, folgt die Vorbereitung auf ein CSRD-Reporting in der Praxis einem wiederkehrenden Ablauf.

01

Betroffenheitsprüfung

Welle, Schwellenwerte und Konzernstruktur klären, um den konkreten Erstanwendungszeitpunkt zu bestimmen.

02

Wesentlichkeitsanalyse

Impact- und Financial Materiality nach ESRS Set 1 systematisch erheben und dokumentieren.

03

Datenlückenanalyse

Vorhandene ESG-, CO2- und HR-Daten mit den geforderten ESRS-Datenpunkten abgleichen.

04

Lastenheft und Software-Auswahl

Anforderungen an ESRS-Abdeckung, Systemintegration und Prüfungsfähigkeit definieren und Anbieter vergleichen.

05

Pilotimplementierung

Ausgewählte Datenpunkte und Freigabe-Workflows zunächst in einer Testumgebung abbilden.

06

Prüfung und Rollout

Limited-Assurance-Prüfung mit dem Wirtschaftsprüfer vorbereiten und den unternehmensweiten Rollout starten.

FAQ

Häufige Fragen zum CSRD-Wellenmodell

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur aktuellen Berichtspflicht, den Schwellenwerten und der Softwareauswahl.

Was ist das CSRD-Wellenmodell?

Das CSRD-Wellenmodell beschreibt die zeitlich gestaffelte Einführung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive. Ursprünglich waren vier Wellen vorgesehen, beginnend mit großen kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 bis hin zu großen Nicht-EU-Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2028. Durch die Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794 von 2025 und die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 von 2026 haben sich sowohl die Erstanwendungsjahre als auch die Schwellenwerte einzelner Wellen verändert. Aktuell (Stand August 2026) berichtet verpflichtend nur noch Welle 1 vollständig, während die übrigen Wellen verschoben oder in ihrem Anwendungsbereich stark reduziert wurden.

Welche Unternehmen sind ab 2026 durch die CSRD betroffen?

Verpflichtend berichtspflichtig sind ab 2026 zunächst weiterhin die Unternehmen der Welle 1, also große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits vor der CSRD der Non-Financial Reporting Directive unterlagen und seit dem Geschäftsjahr 2024 berichten. Für alle anderen Unternehmen gilt nach der Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 vom 18. März 2026 die neue, kumulative Schwelle von mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Unternehmen unterhalb dieser Schwelle sind derzeit nicht verpflichtend berichtspflichtig, können aber freiwillig nach dem vereinfachten VSME-Standard berichten. Laut Einschätzung mehrerer Fachpublikationen wie kpmg-law.de (2026) und cubemos.com (2026) verringert sich der Kreis der verpflichteten Unternehmen dadurch um rund 80 bis 90 Prozent gegenüber dem ursprünglichen CSRD-Anwendungsbereich.

Was hat sich durch die Omnibus-I-Richtlinie an den Schwellenwerten geändert?

Die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470, die am 18. März 2026 in Kraft getreten ist, ersetzt die bisherige Zwei-von-drei-Kriterien-Prüfung aus mehr als 250 Mitarbeitenden, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme durch eine einzige, kumulative Schwelle von mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit ein Unternehmen als groß im Sinne der CSRD gilt. Für Nicht-EU-Unternehmen gilt ein EU-Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro als Kriterium. Quelle für die Schwellenwerte sind unter anderem kpmg-law.de und saim.de, jeweils Stand 2026.

Was bedeutet die Stop-the-clock-Richtlinie für die Berichtspflicht?

Die Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794 wurde im April 2025 veröffentlicht und hat die Erstanwendung der CSRD für die Wellen 2 und 3 um jeweils zwei Jahre nach hinten verschoben, ohne die Schwellenwerte selbst zu verändern. Für Welle 2 verschob sich die Erstanwendung dadurch vom Geschäftsjahr 2025 auf das Geschäftsjahr 2027, für Welle 3 vom Geschäftsjahr 2026 auf das Geschäftsjahr 2028. Welle 1, die bereits seit dem Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig ist, war von der Verschiebung nicht betroffen. Die Stop-the-clock-Richtlinie war ein reiner Fristaufschub und ging der inhaltlichen Reform durch die spätere Omnibus-I-Richtlinie voraus.

Sind börsennotierte KMU noch CSRD-berichtspflichtig?

Der Status börsennotierter kleiner und mittlerer Unternehmen ist zum Stand August 2026 uneinheitlich dokumentiert und sollte als Einschätzung verstanden werden. Mehrere Quellen wie saim.de (2026) gehen davon aus, dass diese Gruppe durch die finale Fassung der Omnibus-I-Richtlinie vollständig aus dem verpflichtenden Anwendungsbereich herausgenommen wurde, während andere Quellen wie cubemos.com (2026) und leadity.de (2026) weiterhin von einer auf das Geschäftsjahr 2028 verschobenen Welle 3 mit vereinfachtem LSME-Berichtsstandard ausgehen. Unternehmen in dieser Größenklasse sollten die nationale Umsetzung des CSRD-Umsetzungsgesetzes und aktuelle EFRAG-Veröffentlichungen im Einzelfall prüfen. Unabhängig vom verpflichtenden Status können börsennotierte KMU freiwillig nach dem vereinfachten VSME-Standard berichten.

Ab welchem Geschäftsjahr müssen Unternehmen der Welle 2 erstmals berichten?

Unternehmen der Welle 2, also große Unternehmen oberhalb der neuen Schwelle von mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz, berichten nach aktuellem Stand erstmals für das Geschäftsjahr 2027. Der erste Nachhaltigkeitsbericht wird damit im Jahr 2028 veröffentlicht. Ursprünglich war für diese Gruppe das Geschäftsjahr 2025 vorgesehen, die Verschiebung um zwei Jahre erfolgte durch die Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794 aus dem Jahr 2025. Unternehmen nahe der Schwelle sollten die eigene Mitarbeiterzahl und den Konzernumsatz laufend beobachten, da ein Überschreiten der Schwelle die Berichtspflicht auslöst.

Müssen kleine und mittlere Unternehmen freiwillig berichten?

Eine gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen nach dem Stand der Omnibus-I-Richtlinie von 2026 nicht. In der Praxis geraten viele KMU jedoch faktisch unter Berichtsdruck, weil sie als Zulieferer von CSRD-pflichtigen Großunternehmen der Welle 1 oder 2 im Rahmen der Wertschöpfungskette Daten liefern müssen. Der sogenannte Value Chain Cap begrenzt dabei den Datenumfang, den Großunternehmen von ihren KMU-Lieferanten abfragen dürfen, auf den Umfang des freiwilligen VSME-Standards der EFRAG von Dezember 2024. Viele KMU nutzen deshalb freiwillig VSME-Reporting-Software, um Kundenanfragen effizient zu beantworten.

Was ist der Unterschied zwischen VSME und CSRD?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie mit gesetzlicher Berichtspflicht und einem umfangreichen, geprüften Datenpunktkatalog nach ESRS Set 1. Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) der EFRAG von Dezember 2024 ist dagegen ein freiwilliger, deutlich schlankerer Berichtsstandard speziell für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene CSRD-Pflicht. VSME wird häufig genutzt, um Datenanfragen von CSRD-pflichtigen Geschäftspartnern im Rahmen der Wertschöpfungskette zu beantworten, ohne den vollen ESRS-Umfang umsetzen zu müssen. Eine ausführliche Einordnung des Standards findet sich in einem separaten Beitrag auf find-your-esg.de zum VSME-Standard 2026.

Welche Software brauchen Unternehmen für die CSRD-Berichterstattung?

Für die CSRD-Berichterstattung wird typischerweise Software benötigt, die eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, das Mapping der eigenen Kennzahlen auf die ESRS-Set-1-Datenpunkte, Freigabe-Workflows mit Audit-Trail sowie XBRL- beziehungsweise ESEF-Tagging für die maschinenlesbare Offenlegung unterstützt. Je nach Unternehmensgröße kommen spezialisierte CSRD-Reporting-Plattformen wie Osapiens, in bestehende Finanzberichterstattung integrierte Lösungen wie Workiva oder ERP-nahe Module wie der SAP Sustainability Control Tower infrage. Die konkrete Softwareauswahl hängt stark von der zutreffenden Welle, der bestehenden Systemlandschaft und dem Prüfungsumfang durch den Wirtschaftsprüfer ab. Ein ausführlicher Anbietervergleich findet sich in einem separaten Beitrag zu CSRD-Software 2026 auf find-your-esg.de.

Was kostet die Einführung einer CSRD-Reporting-Software?

Laut Regierungsentwurf zum deutschen CSRD-Umsetzungsgesetz rechnen berichtspflichtige Unternehmen im Durchschnitt mit rund 59.000 Euro einmaligem Aufwand und etwa 110.000 Euro jährlichem Aufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie die DIHK 2025 berichtete. Kleinere, freiwillig berichtende Unternehmen mit vereinfachtem VSME-Umfang liegen nach Einschätzung deutlich darunter, oft im Bereich von wenigen tausend bis niedrigen fünfstelligen Beträgen. Große Konzerne mit mehreren berichtspflichtigen Tochtergesellschaften und komplexer Systemlandschaft können dagegen mehrere hunderttausend Euro einmalig sowie laufende sechsstellige Jahreskosten erreichen. Die tatsächlichen Kosten hängen stark vom Digitalisierungsgrad bestehender ESG- und Finanzdaten ab.

Müssen Nicht-EU-Unternehmen auch nach CSRD berichten?

Ja, große Nicht-EU-Mutterunternehmen mit signifikantem EU-Geschäft fallen unter die vierte CSRD-Welle, sofern ihr EU-Nettoumsatz über EU-Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen hinweg mehr als 450 Millionen Euro beträgt. Nach bisherigem Kenntnisstand ist für diese Gruppe weiterhin das Geschäftsjahr 2028 mit erster Berichtsveröffentlichung 2029 vorgesehen, diese Einschätzung ist jedoch nicht in allen ausgewerteten Quellen für den Omnibus-I-Stand explizit bestätigt und sollte vor konkreten Projekten separat geprüft werden. Betroffene Nicht-EU-Konzerne benötigen in der Regel eine konzernweite Konsolidierungssoftware, um Daten aus mehreren europäischen Landesgesellschaften zusammenzuführen.

Wie hängt das CSRD-Wellenmodell mit der Lieferkette und dem LkSG zusammen?

Das CSRD-Wellenmodell und die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beziehungsweise der CSDDD sind rechtlich getrennte Regelwerke, überschneiden sich in der Praxis aber stark, weil CSRD-pflichtige Unternehmen der Welle 1 und 2 ESRS-Datenpunkte zu ihrer Lieferkette offenlegen müssen. Dadurch geben sie Datenanfragen an ihre Zulieferer weiter, auch wenn diese selbst nicht CSRD-pflichtig sind. Viele Unternehmen bauen deshalb eine gemeinsame Dateninfrastruktur für CSRD- und Lieferkettenreporting auf, etwa über Anbieter wie Osapiens, die beide Themenfelder in einer Plattform abbilden. Eine vertiefte Gegenüberstellung von LkSG- und CSDDD-Anforderungen für 2026 findet sich in einem separaten Beitrag auf find-your-esg.de.

Ihre CSRD-Welle bestimmen und die passende Software finden

Prüfen Sie zunächst, welche Welle für Ihr Unternehmen gilt, und vergleichen Sie anschließend CSRD-Reporting-Software, die zu Ihrer Systemlandschaft und Ihrem Prüfungsumfang passt.