Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU. Mit dem Omnibus-Paket hat die EU den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen 2026 deutlich verkleinert. Dieser Leitfaden erklärt, wer ab 2027 berichten muss, welche Fristen gelten und was auch nicht direkt verpflichtete Unternehmen betrifft.
Nach dem Omnibus-I-Paket gilt die CSRD nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Beide Schwellenwerte müssen zusammen erfüllt sein. Diese Unternehmen berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2027, mit Veröffentlichung 2028. Rund 80 Prozent der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen fallen aus der direkten Pflicht heraus.
Die CSRD verpflichtet betroffene Unternehmen, jährlich über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten. Drei Merkmale machen diese Berichterstattung verbindlich.
Die Nachhaltigkeitsinformationen gehören in den Lagebericht, nicht in ein freiwilliges Beiwerk. Sie folgen einem festen Format und werden digital maschinenlesbar ausgewiesen.
Was genau berichtet wird, geben die European Sustainability Reporting Standards vor. Sie legen die Datenpunkte fest. Das Omnibus-Paket hat ihren Umfang deutlich reduziert.
Der Bericht wird von einem Prüfer mit begrenzter Sicherheit testiert. Die Angaben müssen also belegbar und nachvollziehbar sein, nicht nur plausibel.
Seit dem Omnibus-Paket ist der Kreis klar umrissen. Maßgeblich sind zwei Schwellenwerte, die ein Unternehmen gleichzeitig erreichen muss.
Gezählt wird die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, bei Konzernen auf Ebene der gesamten Gruppe.
Maßgeblich sind die Nettoumsatzerlöse. Liegt der Umsatz darunter, entfällt die Pflicht, auch bei mehr als 1.000 Beschäftigten.
Das Omnibus-I-Paket ist seit dem 18. März 2026 wirksam. Es vereinfacht die CSRD an drei Stellen spürbar.
Die Schwellenwerte wurden auf mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz angehoben. Rund 80 Prozent der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen fallen aus der direkten Pflicht.
Unternehmen, die nach dem alten Zeitplan ab 2026 berichtet hätten, müssen erst ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten. Das verschafft zusätzliche Vorbereitungszeit.
Der Umfang der European Sustainability Reporting Standards wurde stark reduziert. Rund 61 Prozent der verpflichtenden Datenpunkte und alle freiwilligen Angaben entfallen.
Wann ein Unternehmen erstmals berichtet, hängt davon ab, in welche Gruppe es fällt. Drei Fälle sind zu unterscheiden.
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die schon seit dem Geschäftsjahr 2024 berichten, führen das fort, solange sie über den neuen Schwellenwerten liegen. Fallen sie darunter, dürfen die Mitgliedstaaten sie für 2025 und 2026 von der Pflicht befreien.
Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte erfüllen und bisher noch nicht berichten, legen ihren ersten CSRD-Bericht für das Geschäftsjahr 2027 vor. Veröffentlicht wird er 2028.
Unternehmen, die die Schwellen nicht erreichen, fallen aus dem direkten Anwendungsbereich der CSRD heraus und müssen keinen CSRD-Bericht erstellen.
Aus der direkten Pflicht herauszufallen heißt nicht, dass Nachhaltigkeitsdaten unwichtig werden. Über drei Wege bleiben auch kleinere Unternehmen gefragt.
Berichtspflichtige Großunternehmen brauchen Daten ihrer Lieferanten für die eigene Wertschöpfungskette. Wer diese Daten liefern kann, bleibt ein bevorzugter Partner.
Kreditgeber und Investoren bewerten Nachhaltigkeitsrisiken unabhängig von der CSRD. Belastbare Kennzahlen verbessern den Zugang zu Finanzierung.
Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es den freiwilligen Standard VSME. Er bietet ein schlankes, anerkanntes Format, um Anfragen von Kunden und Banken strukturiert zu beantworten.
Ob direkt verpflichtet oder über die Lieferkette gefragt, die Vorbereitung folgt denselben Schritten. Diese fünf bringen Sie strukturiert voran.
Prüfen Sie anhand von Beschäftigtenzahl und Umsatz, ob Ihr Unternehmen direkt unter die CSRD fällt oder über Kunden und Banken indirekt gefragt ist.
Ermitteln Sie in einer Wesentlichkeitsanalyse, welche Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen relevant sind. Das grenzt den Aufwand auf das Wesentliche ein.
Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Daten zu Energie, Emissionen, Personal und Lieferkette bereits vorliegen und wo Lücken bestehen.
Legen Sie fest, wer welche Daten liefert, und wählen Sie eine Software, die Erfassung, Berechnung und Berichterstellung unterstützt.
Erstellen Sie einen Probebericht, bevor die Pflicht greift. So fallen Lücken auf, solange noch Zeit bleibt, sie zu schließen.
Ein CSRD-konformer Bericht entsteht nicht in der Tabellenkalkulation. Spezialisierte ESG-Software erfasst die Daten, hinterlegt die ESRS-Vorgaben und erzeugt einen prüffähigen Bericht.
Ob direkt verpflichtet oder über die Lieferkette gefragt: Mit der richtigen Software wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung beherrschbar. Unser KI-Matching vergleicht Ihr Unternehmensprofil mit dem Markt und liefert eine fundierte Empfehlung.