ESG-Software (spezialisierte Anwendungssoftware zur Erfassung, Konsolidierung und Berichterstattung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kennzahlen nach ESRS oder VSME) muss Datenmodell, CO2-Methodik, Schnittstellen, Audit-Trail und DSGVO-Hosting in einer einzigen, prüfbaren Struktur abbilden, sonst scheitert die Einführung an Excel-Rückfällen und Nacharbeit. Für Unternehmen im deutschen Mittelstand, die CSRD-pflichtig sind oder freiwillig nach dem VSME-Standard berichten, liefert diese Seite ein vollständiges Lastenheft mit 36 Muss- und Kann-Kriterien in 12 Prüfbereichen, von der Datenkonsolidierung über Standorte hinweg bis zum Preismodell. Laut PwC Global Sustainability Reporting Survey 2025 nutzen bereits 77 % der befragten deutschen Unternehmen zentrale Datenbanken statt Insellösungen für ihre Nachhaltigkeitsdaten, drei Jahre zuvor griffen laut einer PwC-Studie 2023 noch 27 % primär zu Excel. Wer jetzt ein Lastenheft erstellt, verhandelt mit Anbietern auf Augenhöhe und vermeidet teure Fehlkäufe.
Ohne strukturiertes Lastenheft entscheiden ESG-Softwareprojekte zu oft nach der überzeugendsten Produktdemo statt nach den tatsächlichen Anforderungen aus CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung), ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und dem freiwilligen VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs). Ein Lastenheft trennt Muss-Kriterien, ohne die eine Software von vornherein ausscheidet, von Kann-Kriterien, die den Ausschlag zwischen zwei geeigneten Anbietern geben. Wer bislang mit Tabellenkalkulationen arbeitet, findet im Vergleich von ESG-Datenmanagement per Excel und per Software zusätzliche Argumente für den Umstieg.
Jeder Prüfbereich bündelt mehrere Muss- und Kann-Kriterien aus der vollständigen Tabelle weiter unten. Nutze die Übersicht, um schnell zu erfassen, welche Themenfelder ein ESG-Software-Lastenheft abdecken sollte, bevor du in die Detailkriterien einsteigst.
Zeitreihenfähiges Datenmodell mit Konsolidierung über Standorte, Tochtergesellschaften und mehrere Berichtsjahre hinweg.
Abbildung der ESRS Set 1 Standards und optional des freiwilligen VSME-Standards für nicht CSRD-pflichtige Unternehmen.
Scope 1 bis 3 Erfassung nach GHG Protocol mit nachvollziehbaren, regelmäßig aktualisierten Emissionsfaktoren.
Anbindung an ERP, Buchhaltung, HR und Energiemesssysteme über API oder strukturierten Datenimport.
Lückenlose Versionierung, Freigabe-Workflows und dedizierter Zugang für die externe Prüfung (Limited Assurance).
Digitale Erfassung der doppelten Wesentlichkeit als Grundlage für die Auswahl der berichtspflichtigen Datenpunkte.
ESRS-konformer Export mit Tagging-Vorbereitung für die digitale Berichterstattung im Lagebericht.
Transparente Kostenstruktur ohne versteckte Setup-, Schulungs- oder Migrationskosten im Angebot.
EU-Serverstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und geregelte Drittlandtransfers.
Granulare Rollenvergabe und Mandantenfähigkeit für dezentrale Dateneingabe an mehreren Standorten.
Deutschsprachiger Support mit SLA und strukturiertes Onboarding inklusive Datenmigration aus Vorsystemen.
Update-Fähigkeit bei neuen regulatorischen Anforderungen wie EU-Taxonomie oder Lieferkettensorgfalt.
Übertrage die folgende Tabelle direkt in dein eigenes Lastenheft-Dokument oder deine Ausschreibungsunterlagen. Jede Zeile nennt eine konkrete Anforderung sowie deren Einstufung als Muss- oder Kann-Kriterium, gruppiert nach den 12 Prüfbereichen von oben.
| Nr. | Kategorie | Anforderung | Typ |
|---|---|---|---|
| 01 | Datenmodell | Zeitreihenfähiges Datenmodell für mehrjährige Vergleiche über mehrere Berichtsjahre | Muss |
| 02 | Datenmodell | Konsolidierung über Standorte, Tochtergesellschaften und Beteiligungen hinweg | Muss |
| 03 | Datenmodell | Automatische Einheitenumrechnung (kWh, t CO2e, m³) mit Validierungsregeln | Kann |
| 04 | ESRS & VSME | Abbildung der ESRS Set 1 Standards (ESRS 1/2 sowie E1 bis E5, S1 bis S4, G1) gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2023/2772 | Muss |
| 05 | ESRS & VSME | Unterstützung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als Ausgangspunkt der Datenpunktauswahl | Muss |
| 06 | ESRS & VSME | Vorkonfigurierte VSME-Vorlage (Basismodul und Comprehensive Modul) für freiwillige Berichterstattung | Kann |
| 07 | CO2-Methodik | Scope 1 bis 3 Erfassung nach GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard | Muss |
| 08 | CO2-Methodik | Hinterlegte, aktualisierbare Emissionsfaktoren-Datenbanken mit Quellenangabe | Muss |
| 09 | CO2-Methodik | Szenariorechnung für Reduktionspfade und Science Based Targets | Kann |
| 10 | Schnittstellen | API- oder CSV-Schnittstelle zu ERP- und Buchhaltungssystemen für Energie- und Reisedaten | Muss |
| 11 | Schnittstellen | Import von HR-Daten für Sozialkennzahlen (Fluktuation, Diversität, Arbeitsunfälle) | Muss |
| 12 | Schnittstellen | Direkte IoT-Anbindung an Energiezähler und Gebäudeleittechnik | Kann |
| 13 | Audit-Trail | Lückenlose Versionierung jeder Dateneingabe mit Zeitstempel und Nutzerkennung | Muss |
| 14 | Audit-Trail | Freigabe-Workflows mit Vier-Augen-Prinzip vor Berichtsabschluss | Muss |
| 15 | Audit-Trail | Dedizierter Prüferzugang für Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Limited Assurance | Kann |
| 16 | Wesentlichkeit | Digitale Erfassung von Impact-, Risiko- und Finanzwesentlichkeit je Thema | Muss |
| 17 | Wesentlichkeit | Stakeholder-Befragungsfunktion mit automatisierter Auswertung | Muss |
| 18 | Wesentlichkeit | Automatischer Abgleich der Themen mit der vollständigen ESRS-Themenliste | Kann |
| 19 | Reporting | Export in ESRS-konformer Struktur inklusive Tagging-Vorbereitung (ESEF/XBRL-Grundlage) | Muss |
| 20 | Reporting | Vorlagen für die Integration in den Lagebericht | Muss |
| 21 | Reporting | Zusätzliche Exportformate für GRI oder andere freiwillige Rahmenwerke | Kann |
| 22 | Preismodell | Transparente, nachvollziehbare Preisstruktur je Nutzer, Standort oder Modul | Muss |
| 23 | Preismodell | Vollständige Kostentransparenz für Setup, Schulung und Datenmigration im Angebot | Muss |
| 24 | Preismodell | Skalierbare Staffelpreise für wachsende Standortzahl | Kann |
| 25 | Hosting & DSGVO | Serverstandort in der EU oder im EWR mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO | Muss |
| 26 | Hosting & DSGVO | Dokumentierte Regelung zu Drittlandtransfers nach Art. 44 ff. DSGVO bei eingebundenen Subdienstleistern | Muss |
| 27 | Hosting & DSGVO | ISO 27001-Zertifizierung des Rechenzentrums | Kann |
| 28 | Rollen & Rechte | Granulare Rollen- und Rechtevergabe für dezentrale Dateneingabe an Standorten | Muss |
| 29 | Rollen & Rechte | Mandantenfähigkeit bei mehreren Rechtseinheiten oder Marken | Muss |
| 30 | Rollen & Rechte | Mehrstufige Freigabekette mit Eskalationsfunktion | Kann |
| 31 | Support | Deutschsprachiger Support mit definierten Reaktionszeiten (SLA) | Muss |
| 32 | Support | Strukturiertes Onboarding inklusive Datenmigration aus Excel oder Vorsystemen | Muss |
| 33 | Support | Regelmäßige Schulungen bei Standardänderungen, etwa neuen ESRS-Delegierten Verordnungen | Kann |
| 34 | Zukunftssicherheit | Update-Fähigkeit bei regulatorischen Änderungen ohne Zusatzkosten für Pflichtanpassungen | Muss |
| 35 | Zukunftssicherheit | Modul-Erweiterbarkeit für EU-Taxonomie-Reporting und Lieferkettensorgfalt (LkSG) | Muss |
| 36 | Zukunftssicherheit | Roadmap-Transparenz und Mitspracherecht bei der Produktweiterentwicklung | Kann |
So wird aus der Kriterienliste ein einsatzbereites Dokument für die Anbieteransprache, den Auswahlprozess für ESG-Software folgt im Anschluss an Schritt 6.
Prüfen, ob CSRD-Pflicht, freiwillige VSME-Berichterstattung oder Anfragen von Kunden und Banken der Auslöser für die Softwareauswahl sind.
Die 36 Kriterien dieser Checkliste auf die eigene Unternehmensrealität zuschneiden und nicht relevante Punkte streichen.
Nachhaltigkeitsteam, IT, Controlling und interne Revision oder Wirtschaftsprüfer gemeinsam die Kriterien abstimmen lassen.
Eine strukturierte Anfrage mit klarer Frist zur schriftlichen Beantwortung jedes einzelnen Kriteriums an mehrere Anbieter senden.
Muss-Kriterien als Ausschlussfilter nutzen, Kann-Kriterien für eine Punktbewertung zwischen den verbleibenden Anbietern heranziehen.
Mit dem neutralen Matching von Find Your ESG auf Basis des fertigen Lastenhefts passende Anbieter identifizieren und Angebote einholen.
Diese sechs Vorgaben bilden das regulatorische Fundament für die Muss-Kriterien der Checkliste. Sie stammen aus EU-Rechtsakten, dem EFRAG-Standardsetzungsprozess und der DSGVO.
Nach dem Omnibus-I-Beschluss des EU-Parlaments vom 16. Dezember 2025 gilt die CSRD ab Geschäftsjahren ab dem 1. Januar 2027 nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz, rund 90 % weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen. Software sollte trotzdem auf künftige Schwellenwertänderungen vorbereitet sein.
12 Standards (ESRS 1 und 2 als Querschnittsstandards, E1 bis E5, S1 bis S4, G1) gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2023/2772 der EU-Kommission vom 31. Juli 2023 bilden die verpflichtende Datenpunktstruktur für berichtspflichtige Unternehmen.
Von der EFRAG am 17. Dezember 2024 an die EU-Kommission übermittelt, richtet sich der VSME-Standard an Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitenden, die nicht CSRD-pflichtig sind, aber Anfragen von Banken oder Großkunden beantworten müssen.
Software sollte taxonomiefähige Umsatz-, Capex- und Opex-Anteile berechnen können. Vertiefend dazu: die Analyse zur EU-Taxonomie-Software.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, ein Serverstandort in der EU oder im EWR sowie dokumentierte Regeln für Drittlandtransfers nach Art. 44 ff. DSGVO sind Mindestvoraussetzung für jede ESG-Software.
CSRD-Berichte benötigen eine externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance). Die Software sollte Wirtschaftsprüfern direkten, dokumentierten Zugriff auf Nachweise und Versionshistorien ermöglichen.
Antworten auf die Fragen, die bei der Erstellung eines Anforderungskatalogs für ESG-Software am häufigsten aufkommen.
Ein ESG-Lastenheft ist ein strukturiertes Anforderungsdokument, das alle funktionalen, rechtlichen und technischen Kriterien auflistet, die eine ESG-Software erfüllen muss, bevor ein Unternehmen sie kauft oder ausschreibt. Es unterscheidet zwischen Muss-Kriterien, die ein Anbieter zwingend erfüllen muss, und Kann-Kriterien, die zusätzlichen Nutzen bringen, aber nicht entscheidend sind. Anders als ein Pflichtenheft, das der Anbieter nach Zuschlag erstellt, entsteht das Lastenheft vor der Anbietersuche und dient als objektive Vergleichsgrundlage für mehrere Angebote. Auf dieser Seite steht eine vollständige Vorlage mit 36 Kriterien in 12 Prüfbereichen zur direkten Weiterverwendung bereit.
Zu den typischen Muss-Kriterien zählen die Abbildung der ESRS-Datenpunktstruktur, eine Scope 1 bis 3 Bilanzierung nach GHG Protocol, ein DSGVO-konformer Auftragsverarbeitungsvertrag mit EU-Serverstandort sowie ein lückenloser Audit-Trail mit Versionierung jeder Dateneingabe. Ebenso zwingend sind Schnittstellen zu ERP- und HR-Systemen, damit Energie-, Reise- und Personaldaten nicht manuell übertragen werden müssen. Fehlt eines dieser Kriterien, scheidet ein Anbieter in der Regel vollständig aus, unabhängig von Preis oder Zusatzfunktionen. Die vollständige Liste mit allen 36 Kriterien ist auf dieser Seite tabellarisch aufgeführt.
Muss-Kriterien sind Ausschlusskriterien: Erfüllt ein Anbieter sie nicht, kommt er unabhängig von anderen Vorzügen nicht in die engere Auswahl, etwa fehlender EU-Serverstandort oder keine ESRS-Abdeckung. Kann-Kriterien sind Komfort- oder Differenzierungsmerkmale, die zwischen mehreren geeigneten Anbietern den Ausschlag geben, zum Beispiel eine automatische IoT-Anbindung an Energiezähler oder eine integrierte Szenariorechnung für Reduktionspfade. In der Praxis empfiehlt es sich, pro Prüfbereich zwei bis drei Muss-Kriterien und ein bis zwei Kann-Kriterien festzulegen, damit die Liste handhabbar bleibt. Diese Aufteilung erleichtert auch die spätere Punktevergabe bei einer strukturierten Anbieterbewertung.
Nicht zwingend, aber empfehlenswert, weil viele Großkunden, Banken und Investoren ESRS-nahe Datenpunkte auch von nicht berichtspflichtigen Zulieferern erwarten. Nach dem Omnibus-I-Beschluss des EU-Parlaments vom 16. Dezember 2025 gilt die CSRD ab Geschäftsjahren ab dem 1. Januar 2027 nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz, wodurch der ursprüngliche Anwendungsbereich um rund 90 Prozent sinkt. Für alle anderen Unternehmen ist der freiwillige VSME-Standard oft die praktikablere Wahl, weil er mit deutlich weniger Datenpunkten auskommt. Ein gutes Lastenheft fordert deshalb Flexibilität zwischen ESRS-Tiefe und VSME-Umfang statt einer starren Festlegung.
Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) wurde von der EFRAG am 17. Dezember 2024 an die EU-Kommission übermittelt und richtet sich an Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitenden, die nicht direkt CSRD-pflichtig sind. Er besteht aus einem verpflichtenden Basismodul für den Einstieg und einem optionalen Comprehensive Modul für weitergehende Offenlegungen. Für die Softwareauswahl bedeutet das, dass eine VSME-konforme Lösung beide Module als Vorlage anbieten und das if-applicable-Prinzip unterstützen sollte, sodass Unternehmen nur relevante Datenpunkte ausfüllen müssen. Mehr Details zu den Anforderungen liefert die vertiefende Analyse zum VSME-Standard.
Verlangt werden sollte eine Scope 1 bis 3 Erfassung nach dem GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard von WRI und WBCSD, dem international anerkannten Referenzrahmen für Treibhausgasbilanzen. Wichtig ist zusätzlich, dass die Software aktuelle, quellenbelegte Emissionsfaktoren-Datenbanken hinterlegt hat und diese regelmäßig aktualisiert, statt statische Werte über Jahre unverändert zu lassen. Als Kann-Kriterium empfiehlt sich eine Szenariofunktion, mit der sich Reduktionspfade und Science Based Targets simulieren lassen. Ohne nachvollziehbare Methodik lässt sich der CO2-Fußabdruck später nicht prüfungssicher testieren.
Mindestens erforderlich sind Schnittstellen zu ERP- und Buchhaltungssystemen für Energie-, Reise- und Einkaufsdaten sowie ein Import für HR-Daten wie Fluktuation, Diversitätskennzahlen und Arbeitsunfälle. Diese Daten fließen direkt in die ESRS-Themenfelder Umwelt und Soziales ein und lassen sich sonst nur mit hohem manuellem Aufwand erfassen. Als Kann-Kriterium bietet sich eine direkte IoT-Anbindung an Energiezähler und Gebäudeleittechnik an, die besonders bei mehreren Standorten Zeit spart. Ein Lastenheft sollte konkret benennen, welche Vorsysteme im eigenen Unternehmen im Einsatz sind, damit Anbieter die technische Machbarkeit verbindlich bestätigen können.
Ein Audit-Trail protokolliert lückenlos, wer wann welche Daten eingegeben, verändert oder freigegeben hat, inklusive Zeitstempel und Nutzerkennung. Das ist wichtig, weil CSRD-Berichte einer externen Prüfung mit begrenzter Sicherheit, der sogenannten Limited Assurance, unterliegen und Wirtschaftsprüfer diese Nachweise einsehen müssen. Fehlt ein durchgängiger Audit-Trail, muss die Nachvollziehbarkeit manuell rekonstruiert werden, was Prüfungen erheblich verzögert. Ein gutes Lastenheft fordert deshalb sowohl automatische Versionierung als auch einen dedizierten, eingeschränkten Zugang für externe Prüfer.
Zentral ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO sowie ein Serverstandort innerhalb der EU oder des EWR, damit personenbezogene Daten aus Sozialkennzahlen wie Diversität oder Arbeitsunfällen datenschutzkonform verarbeitet werden. Werden Subdienstleister außerhalb der EU eingebunden, etwa für Cloud-Infrastruktur, muss der Anbieter die Rechtsgrundlage für den Drittlandtransfer nach Artikel 44 ff. DSGVO dokumentieren, beispielsweise über Standardvertragsklauseln. Als zusätzliches Kann-Kriterium erhöht eine ISO 27001-Zertifizierung des Rechenzentrums die Informationssicherheit nachweisbar. Diese Punkte sollten im Lastenheft als eigener Prüfbereich mit schriftlicher Bestätigungspflicht des Anbieters geführt werden.
Für den Mittelstand hat sich eine Struktur mit 10 bis 15 Prüfbereichen und insgesamt 30 bis 50 Einzelkriterien bewährt, aufgeteilt in klar markierte Muss- und Kann-Kriterien. Kürzere Lastenhefte liefern zu wenig Vergleichsgrundlage, deutlich längere Dokumente überfordern Anbieter in der Angebotsphase und verzögern die Rückläufe. Die auf dieser Seite bereitgestellte Vorlage mit 36 Kriterien in 12 Prüfbereichen liegt in diesem bewährten Rahmen und lässt sich um unternehmensspezifische Punkte ergänzen oder kürzen. Wichtiger als die reine Länge ist, dass jedes Kriterium eindeutig prüfbar formuliert ist und nicht mehrdeutig interpretiert werden kann.
Das fertige Lastenheft wird als strukturierte Anfrage an mehrere Anbieter versendet, mit einer Frist zur schriftlichen Beantwortung jedes einzelnen Kriteriums, idealerweise in Tabellenform mit Ja, Nein oder Teilweise. Anbieter, die ein Muss-Kriterium nicht erfüllen, scheiden aus der weiteren Bewertung aus, während die Erfüllung von Kann-Kriterien in eine Punktbewertung einfließt. Für den vollständigen Ablauf von der Bedarfsanalyse bis zur Vertragsunterschrift liefert der Auswahlprozess für ESG-Software eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung. Ergänzend hilft das neutrale Matching, aus den Antworten passende Anbieter automatisiert vorzufiltern.
Die Kosten für ESG-Software hängen stark von Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte und gewähltem Modulumfang ab und reichen von wenigen Tausend Euro pro Jahr für kleine Lösungen bis zu sechsstelligen Beträgen für konzernweite Suiten, eine detaillierte Aufschlüsselung nach Größenklassen liefert die Kostenübersicht für ESG-Software 2026. Ein Lastenheft hilft bei der Preisverhandlung, weil es Anbieter zwingt, ihr Angebot exakt auf dieselben Kriterien zu beziehen, wodurch versteckte Zusatzkosten für Module, Standorte oder Datenmigration sichtbar werden, die sonst erst nach Vertragsschluss auffallen. Zusätzlich lässt sich Preismodell und Lizenzierung als eigener Muss-Kriterien-Block verankern, etwa die Forderung nach vollständiger Kostentransparenz im Angebot. Einen Überblick über gängige Preismodelle und Abrechnungsarten bietet zusätzlich die Übersicht zu Preisen und Modellen.
Die 36 Muss- und Kann-Kriterien dieser Checkliste wurden aus den Datenpunktanforderungen der ESRS Set 1 Standards, dem VSME-Standard, dem GHG Protocol sowie gängigen DSGVO-Vorgaben für Auftragsverarbeitung abgeleitet und durch Markteinschätzung aus Referenzprojekten von Find Your ESG ergänzt, insbesondere bei den Bereichen Nutzerrollen, Support und Skalierbarkeit, für die es keine einzelne öffentliche Norm gibt. Alle Zahlen und Gesetzesstände sind auf dem Stand von August 2026 und werden bei relevanten Änderungen aktualisiert. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechts- oder Fachberatung.
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