CSRD-Software ist die Kategorie von ESG-Reporting-Systemen, mit der Unternehmen die Corporate Sustainability Reporting Directive nach den ESRS-Standards umsetzen, von der Datenerfassung über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bis zum prüffähigen Bericht. Nach dem Omnibus-I-Beschluss des EU-Parlaments vom 16. Dezember 2025 betrifft die direkte Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz, laut EU-Parlament 2025 rund 80 Prozent weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen. Diese Seite zeigt, welche Software-Funktionen und welchen Zeitplan Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz jetzt brauchen, ob direkt verpflichtet oder freiwillig vorbereitet.
"Seit dem Omnibus-Beschluss vom 16. Dezember 2025 entscheidet nicht mehr allein die Pflicht, sondern die Nachfrage von Großkunden und Banken darüber, welche ESRS-Tiefe eine CSRD-Software 2026 abdecken muss." So das Kernergebnis der Sectorlens-Marktanalyse aus Referenzprojekten, 2026.
Unser Leitfaden zur CSRD-Berichtspflicht beantwortet, welche Unternehmen nach den neuen Omnibus-Schwellenwerten überhaupt berichten müssen. Diese Seite setzt dort an, wo die Pflichtfrage endet, und klärt, welche Software-Funktionen und welchen Zeitplan Unternehmen brauchen, um CSRD und ESRS nach der Omnibus-Reform tatsächlich umzusetzen, ob als direkt verpflichtetes Unternehmen oder als freiwillig vorbereiteter Mittelständler.
Diese Unternehmen berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2027, veröffentlicht 2028 (EU-Parlament, Omnibus I, Dezember 2025). Die Software muss den vollen ESRS-Katalog abdecken.
Für diese Unternehmen ist der freiwillige VSME-Standard oft die praktische Alternative. EFRAG hat den Standard am 17. Dezember 2024 bei der EU-Kommission eingereicht.
Wie hoch die Wesentlichkeit einzelner Themen für Ihr Unternehmen tatsächlich ist, klärt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Einen breiteren Marktüberblick über Preisspannen für ESG-Software liefert unser Leitfaden zu ESG-Software-Kosten. Eine detaillierte Übersicht aller vier Berichtswellen mit Schwellenwerten und Erstanwendungsjahren bietet unser CSRD-Wellenmodell 2026 bis 2029.
Zwischen August 2026 und der ersten Berichtsveröffentlichung 2028 unterscheiden sich die notwendigen Schritte deutlich, je nachdem, ob ein Unternehmen weiterhin unter die CSRD fällt oder sich freiwillig vorbereitet.
| Zeitraum | Meilenstein | Für CSRD-pflichtige Unternehmen | Für freiwillig vorbereitende Unternehmen |
|---|---|---|---|
| H2 2026Jetzt | Systementscheidung vorbereiten | Lastenheft erstellen, ERP-/HR-Schnittstellen inventarisieren, Budget für 2027 einplanen | Prüfen, ob Kunden oder Banken ESRS-Daten anfragen, VSME-Standard evaluieren |
| Q4 2026 bis Q1 2027Vorbereitung | Doppelte Wesentlichkeitsanalyse | Wesentliche Themen nach ESRS bestimmen (Wesentlichkeitsanalyse), Softwareauswahl abschließen | Vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse nach VSME-Logik durchführen |
| 1. Januar 2027Berichtsjahr startet | Erstes Berichtsjahr beginnt | Laufende ESRS-Datenerfassung starten, Kennzahlenbasis aufbauen | Freiwillige KPI-Basis aufbauen, Pilotdaten sammeln |
| 2027 laufendErfassung | Datenerfassung und interne Prüfung | Audit-Trail dokumentieren, Zwischenabstimmung mit Wirtschaftsprüfer | Internen Testlauf für VSME-Bericht durchführen |
| 2028Veröffentlichung | Bericht veröffentlichen | Erster CSRD-Bericht mit begrenzter Prüfung (EU-Parlament, Omnibus I, Dezember 2025) | VSME-Bericht auf Anfrage von Kunden oder Banken bereitstellen |
Fristen nach EU-Parlament, Omnibus-I-Beschluss vom 16. Dezember 2025. Umsetzungsschritte je Zeitraum: Sectorlens-Markteinschätzung aus Referenzprojekten, 2026.
Acht am Markt etablierte CSRD- und ESG-Reporting-Lösungen im Überblick, verglichen anhand von drei Fähigkeiten, die durch die Omnibus-Reform an Bedeutung gewonnen haben. Für einen breiteren Marktüberblick über CSRD-fähige Software im Mittelstand siehe unseren ESG-Software-Vergleich für den Mittelstand.
Alphabetische Auswahl, keine Empfehlung und kein Ranking. Empfehlungen entstehen ausschließlich über das neutrale Matching.
| Anbieter | Fokus | Bereitstellung | ESRS-Tiefe skalierbar | Audit-Trail | Multi-Entity-Konsolidierung |
|---|---|---|---|---|---|
| CorityEHS & ESG | Cloud-basierte EHS-Software mit ESG-Erweiterung für Nachhaltigkeitsberichterstattung | Cloud-SaaS | Erweiterung | ✓ | ✓ |
| Diligent ESGESG-Reporting | Reines ESG-Reporting-Modul für mehrere Berichtsrahmen, Teil der Diligent Corporation | Cloud-SaaS | ✓ | ✓ | ✓ |
| EnablonEHS & GRC | EHS- und ESG-Risikomanagement-Software von Wolters Kluwer für Konzerne | Cloud-SaaS | ✓ | ✓ | ✓ |
| IBM EnviziESG-Datenmanagement | Plattform zur Aggregation von Energie- und Nachhaltigkeitsdaten aus vielen Quellsystemen | Cloud-SaaS | ✓ | Über IBM-Governance-Stack | ✓ |
| OsapiensLieferkette | Deutsche Software für Lieferketten- und Nachhaltigkeitsdaten mit Fokus auf Sorgfaltspflichten | Cloud-SaaS | Datenhub, kein volles ESRS-Reporting | ✓ | eher Lieferkettenebene |
| SAP Sustainability Control TowerERP-integriert | ESG-Datenmodul im SAP-Ökosystem für Unternehmen mit bestehender SAP-Landschaft | Cloud-SaaS / On-Premise-Anbindung | ✓ | ✓ | stark bei SAP-ERP |
| SpheraRisk & ESG | Risiko-, EHS- und ESG-Software-Suite für Konzerne mit globalen Standorten | Cloud-SaaS | ✓ | ✓ | ✓ |
| WorkivaControlled Reporting | Cloud-Plattform für kontrollierte, prüfungsfähige Berichtsworkflows über mehrere Rahmenwerke | Cloud-SaaS | ✓ | Kernstärke | ✓ |
Angaben zu Funktionsumfang und Fokus laut öffentlichen Produktbeschreibungen der Anbieter, Stand August 2026 (Sectorlens-Recherche). Ob und wie schnell einzelne Anbieter eine eigene VSME-Vorlage integrieren, ändert sich 2026 laufend; das gilt es bei jeder Anbieteranfrage individuell zu prüfen (Markteinschätzung aus Referenzprojekten, 2026). Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Anbieteranfrage.
Sechs Funktionsbereiche entscheiden 2026 darüber, ob eine Software die CSRD nach der Omnibus-Reform zukunftssicher abdeckt.
Die Software muss zwischen vollem ESRS-Katalog und einem schlankeren VSME-Modus umschalten können, ohne dass Daten verloren gehen.
Impact- und Finanzmaterialität müssen getrennt bewertbar sein und direkt in die Auswahl der Datenpunkte einfließen.
Jede Dateneingabe muss nachvollziehbar dokumentiert sein, damit die externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit gelingt.
Automatisierte Schnittstellen reduzieren den manuellen Erfassungsaufwand deutlich gegenüber Tabellenkalkulationen.
Für Konzerne mit mehreren Einheiten ist eine einheitliche Konsolidierungslogik über alle Tochtergesellschaften notwendig.
Vorkonfigurierte ESRS-Kennzahlen schaffen Vergleichbarkeit über mehrere Berichtsjahre hinweg.
Über die reinen ESRS-Datenpunkte hinaus verlangt die CSRD nach Omnibus sechs strukturelle Eigenschaften von der eingesetzten Software.
CSRD-Berichte werden extern mit begrenzter Sicherheit geprüft. Die Software muss jede Kennzahl bis zur Quelle zurückverfolgbar machen, damit Prüfer sie testieren können.
Der Umfang der verpflichtenden ESRS-Datenpunkte wurde um rund 61 Prozent reduziert (EFRAG / Omnibus, 2025). Die Software muss stets die aktuell gültige Fassung abbilden.
Jedes Berichtsjahr sollte dokumentieren, welche ESRS-Katalogversion zugrunde lag, damit spätere Prüfungen und Vorjahresvergleiche nachvollziehbar bleiben.
Werden personenbezogene Daten aus der Lieferkette erfasst, etwa zu Arbeitsbedingungen, muss die Software diese DSGVO-konform verarbeiten und speichern können.
Für Konzerne mit Töchtern außerhalb der EU gilt eine eigene Schwelle: Die EU-Mutter muss mehr als 450 Millionen Euro Umsatz erzielen und die EU-Tochter mehr als 200 Millionen Euro.
Unternehmen mit unvollständigen oder fehlerhaften Nachhaltigkeitsangaben riskieren handelsrechtliche Konsequenzen. Freigabe-Workflows mit Vier-Augen-Prinzip reduzieren dieses Risiko (Markteinschätzung aus Referenzprojekten, 2026).
Sechs Schritte führen von der Bestandsaufnahme bis zum produktiven CSRD-Reporting.
Prüfen Sie anhand von Beschäftigtenzahl und Nettoumsatz, ob Ihr Unternehmen die Omnibus-Schwellenwerte erreicht, und ordnen Sie sich einer Berichtswelle zu.
Bestimmen Sie, welche ESRS-Themen für Ihr Unternehmen wesentlich sind, um den Datenumfang der Software realistisch einzugrenzen.
Dokumentieren Sie benötigte ESRS-Datenpunkte, Schnittstellen und Konsolidierungsanforderungen, bevor Sie Anbieter anfragen.
Vergleichen Sie CSRD-fähige Software anhand skalierbarer ESRS-Tiefe, Audit-Trail und Multi-Entity-Konsolidierung.
Klären Sie, welche Daten automatisiert übernommen werden können, und planen Sie Lizenz- und Implementierungskosten für 2027 ein.
Erstellen Sie vor dem eigentlichen Berichtsjahr einen Probebericht und stimmen Sie den Audit-Trail mit Ihrem Wirtschaftsprüfer ab.
Antworten auf die Fragen, die Unternehmen bei der Softwareauswahl nach der Omnibus-Reform am häufigsten stellen.
Nach der Omnibus-Reform braucht CSRD-Software vor allem eine skalierbare ESRS-Tiefe, die zwischen vollem ESRS-Katalog und einem VSME-Light-Modus umschalten kann. Hinzu kommen eine Funktion für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, ein lückenloser Audit-Trail für die externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit sowie Schnittstellen zu ERP- und HR-Systemen für die automatisierte Datenerfassung. Unternehmen mit mehreren Tochtergesellschaften benötigen zusätzlich eine Multi-Entity-Konsolidierung. Diese Anforderungen unterscheiden sich deutlich von den vor Omnibus üblichen All-in-one-Lösungen mit starrem ESRS-Umfang.
Unternehmen, die die neuen Omnibus-Schwellenwerte von mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz erfüllen, berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2027 mit Veröffentlichung 2028, laut Omnibus-I-Beschluss des EU-Parlaments vom 16. Dezember 2025. Praktisch bedeutet das, dass die Datenerfassung nach ESRS spätestens Anfang 2027 laufen sollte, damit für das gesamte Berichtsjahr durchgängige Daten vorliegen. Wer die Softwareauswahl erst 2027 beginnt, riskiert Lücken im ersten Berichtsjahr. Details zur grundsätzlichen Betroffenheit klärt unser separater Leitfaden zur CSRD-Berichtspflicht.
Häufig ja, auch ohne direkte CSRD-Pflicht. Großkunden, die selbst berichtspflichtig sind, fragen ESRS-Daten von ihren Lieferanten ab, und Banken berücksichtigen Nachhaltigkeitskennzahlen zunehmend bei Finanzierungsentscheidungen. Für diesen Fall bietet sich der freiwillige VSME-Standard an, den EFRAG am 17. Dezember 2024 bei der EU-Kommission eingereicht hat. Eine VSME-fähige Software deckt diesen schlankeren Datenbedarf ab, ohne den vollen Aufwand eines CSRD-Berichts zu verursachen.
CSRD-Software deckt den vollständigen ESRS-Katalog ab, wie er für Unternehmen über den Omnibus-Schwellenwerten verpflichtend ist, inklusive Vorbereitung auf die externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit. VSME-Software bildet den deutlich schlankeren, freiwilligen VSME-Standard ab, der für kleinere und mittlere Unternehmen entwickelt wurde. Viele moderne Anbieter bilden beide Tiefen in einem System ab und lassen sich je nach Unternehmensgröße umschalten. Das ist besonders für Unternehmen relevant, die heute noch unter den Schwellenwerten liegen, aber absehbar wachsen.
Ein Audit-Trail protokolliert lückenlos, welche Person welchen Datenpunkt wann eingegeben, verändert oder freigegeben hat. Diese Nachvollziehbarkeit ist notwendig, weil CSRD-Berichte extern mit begrenzter Sicherheit geprüft werden und Prüfer die Herkunft jeder Kennzahl belegen können müssen. Ohne durchgängigen Audit-Trail lässt sich ein Bericht in der Praxis kaum prüfungsfähig vorbereiten. Deshalb gilt diese Funktion nach der Omnibus-Reform als eines der wichtigsten Auswahlkriterien für CSRD-pflichtige Unternehmen.
Mehrere am Markt etablierte ESG-Reporting-Plattformen bieten eine Konsolidierung über mehrere Tochtergesellschaften oder Landesgesellschaften an, darunter Diligent ESG, Enablon, SAP Sustainability Control Tower, Sphera und Workiva. Besonders relevant ist diese Funktion für Konzerne mit Drittstaaten-Töchtern, da hier eigene Schwellenwerte gelten, die EU-Mutter muss mehr als 450 Millionen Euro Umsatz erzielen und die EU-Tochter mehr als 200 Millionen Euro. Der genaue Funktionsumfang variiert je Anbieter und sollte im Lastenheft konkret abgefragt werden.
Für Unternehmen, die erstmals für das Geschäftsjahr 2027 berichten müssen, ist eine Einführung mit Wesentlichkeitsanalyse, Anbieterauswahl und Schnittstellenanbindung schon jetzt sinnvoll, damit ab dem 1. Januar 2027 durchgängige Daten vorliegen. In der Praxis nehmen Wesentlichkeitsanalyse und Softwareauswahl gemeinsam mehrere Monate in Anspruch, die technische Anbindung an ERP- und HR-Systeme oft weitere Wochen, so die Markteinschätzung aus Referenzprojekten 2026. Ein früher Start lässt Zeit für einen Probebericht vor der eigentlichen Prüfung.
Ein CSRD-Bericht wird extern mit begrenzter Sicherheit geprüft, weshalb Angaben belegbar und nachvollziehbar dokumentiert sein müssen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu handelsrechtlichen Konsequenzen führen und die externe Prüfung verzögern oder scheitern lassen. Software mit Freigabe-Workflows und Vier-Augen-Prinzip reduziert dieses Risiko, weil Dateneingaben vor der Veröffentlichung gegengeprüft werden. Ein interner Probebericht vor der eigentlichen Prüfung deckt solche Lücken frühzeitig auf.
Für ein einzelnes Berichtsjahr mit wenigen Datenpunkten ist das theoretisch möglich, wird aber mit steigender ESRS-Tiefe und mehreren Konzerneinheiten schnell unübersichtlich und fehleranfällig. Ein durchgängiger Audit-Trail, wie ihn die externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit voraussetzt, lässt sich in Excel nur mit hohem manuellem Aufwand abbilden. Ein detaillierter Vergleich zwischen Excel-basiertem Datenmanagement und spezialisierter Software findet sich in unserem separaten Leitfaden zu ESG-Datenmanagement. Für Unternehmen mit mehreren Berichtsjahren oder mehreren Tochtergesellschaften ist eine dedizierte Software in der Regel die belastbarere Lösung.
Die rechtlichen Angaben zu Schwellenwerten, Fristen und dem Umfang der ESRS-Reduktion basieren auf dem Omnibus-I-Beschluss des EU-Parlaments vom 16. Dezember 2025. Angaben zum VSME-Standard basieren auf der Einreichung von EFRAG bei der EU-Kommission am 17. Dezember 2024. Aussagen ohne öffentlich zugängliche Quelle sind ausdrücklich als Markteinschätzung aus Referenzprojekten gekennzeichnet. Funktionsangaben zu den verglichenen Anbietern basieren auf deren öffentlichen Produktbeschreibungen, Stand August 2026, und ersetzen keine individuelle Anbieteranfrage.
Ob direkt verpflichtet oder freiwillig vorbereitet: Unser neutrales Matching vergleicht Ihr Unternehmensprofil in wenigen Minuten mit dem Markt und schlägt passende CSRD- und VSME-fähige Lösungen vor.