ESG-Reporting-Software für den DACH-Mittelstand steht 2026 vor einer grundlegenden Anpassung. Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group, Beratungsgremium der EU-Kommission mit Sitz in Brüssel) hat der Europäischen Kommission am 3. Dezember 2025 eine technische Empfehlung übermittelt, die die verpflichtenden ESRS-Datenpunkte um 61 Prozent reduziert (Quelle: DRSC, 2025). Für berichtspflichtige Unternehmen aus dem Corporate-Sustainability-Reporting-Directive-Kreis (CSRD) bedeutet das weniger manuelle Datenerhebung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, aber auch konkrete neue Anforderungen an die Update-Fähigkeit ihrer CSRD-Reporting-Software.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-Richtlinie 2022/2464) verpflichtet grosse und bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Das ursprüngliche ESRS Set 1 trat im Januar 2024 in Kraft und wurde von vielen mittelständischen Unternehmen als zu granular kritisiert. Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets beauftragte die EU-Kommission im Februar 2025 die EFRAG mit einer grundlegenden Vereinfachung, deren technische Empfehlung seit dem 3. Dezember 2025 vorliegt (Quelle: DRSC, 2025).
Der Weg zum überarbeiteten Set 1 durchlief mehrere Konsultationsschritte. Nach Veröffentlichung des ersten Entwurfs am 31. Juli 2025 lief die öffentliche Konsultation bis zum 29. September 2025, flankiert von Praxistests und einer Kosten-Nutzen-Analyse mit Fristen am 18. August und 12. September 2025 (Quelle: DRSC, 2025). Am 3. Dezember 2025 übermittelte die EFRAG ihre finale technische Empfehlung an die EU-Kommission, bevor diese am 3. Juli 2026 den delegierten Rechtsakt annahm (Quelle: Kleeberg, 2026). Dieser mehrstufige Prozess erklärt, warum Softwareanbieter ihre Taxonomie-Updates in der Regel erst nach Vorliegen der finalen Fassung ausrollen und nicht bereits auf Basis des ersten Entwurfs.
Das 2024 eingeführte ESRS Set 1 umfasste nach Branchenschätzung von Fiegenbaum Solutions (2025) rund 1.144 einzelne Datenpunkte über zwölf Standards hinweg.
Der delegierte Rechtsakt der EU-Kommission vom 3. Juli 2026 reduziert die Pflicht-Datenpunkte laut DRSC (2025) um 61 Prozent gegenüber dem Ausgangsstand.
Für die Softwareauswahl bedeutet dies, dass ESG-Reporting-Plattformen zwei Anforderungen gleichzeitig erfüllen müssen: eine schnelle Anpassungsfähigkeit an die finale Datenpunkt-Taxonomie der EU-Kommission und eine belastbare Dokumentation für die parallel laufende Wirtschaftsprüfung. Anbieter, die ihre Mapping-Logik bereits während der Konsultationsphase auf Basis des EFRAG-Entwurfs vorbereitet haben, können die finale Taxonomie in der Regel schneller ausrollen als Anbieter, die erst nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts mit der Anpassung beginnen. Weiterführende Informationen zur eigentlichen Berichtspflicht liefert die Übersicht zum CSRD-Software-Vergleich 2026, Details zur vorgelagerten Wesentlichkeitsanalyse liefert der Beitrag zur Wesentlichkeitsanalyse 2026.
Nicht jede ESG-Reporting-Lösung ist gleichermassen gut auf die überarbeitete Datenpunkt-Struktur vorbereitet. Die folgende Übersicht ordnet sieben gängige Softwarekategorien nach Zielgruppe, Anpassungsaufwand an die Set-1-Revision und Preisklasse ein.
| Software-Kategorie | Zielgruppe | Anpassung an Set-1-Revision | Update automatisiert | Preisklasse (2026) |
|---|---|---|---|---|
| Enterprise CSRD-Reporting-Suitenz.B. Osapiens, Workiva |
Konzerne mit mehreren Tochtergesellschaften | Herstellerseitiges Taxonomie-Update | ✓ | ab 60.000 €/Jahr |
| Enterprise ESG-Datenmanagement-PlattformenKonzernweite Datenkonsolidierung |
Konzerne mit komplexer Datenlandschaft | API-basiertes Mapping-Update | ✓ | 40.000–90.000 €/Jahr |
| Mittelstand Wesentlichkeitsanalyse-SoftwareDoppelte Materialität |
Mittelstand mit erstmaliger CSRD-Pflicht | Update der Bewertungslogik (Top-down) | ✓ | 8.000–25.000 €/Jahr |
| Mittelstand Datenpunkt-Mapping-Moduleeigenständige Zusatzlösung |
Unternehmen mit bestehender IT-Landschaft | Konfigurierbare Taxonomie-Vorlage | teilweise | 5.000–20.000 €/Jahr |
| Mittelstand ERP-integrierte Nachhaltigkeitsmodulez.B. SAP-, Microsoft-Add-ons |
Bestandskunden grosser ERP-Systeme | Herstellerseitiges Release im ERP-Zyklus | ✓ | meist Zusatzmodul zur ERP-Lizenz |
| Mittelstand Auditor-KollaborationstoolsPrüfpfad und Nachweisführung |
Unternehmen mit externer Prüfpflicht | Manuelles Nachpflegen der Taxonomie möglich | teilweise | 6.000–18.000 €/Jahr |
| Einstieg Tabellenkalkulation / manuelle VorlagenÜbergangslösung |
Kleine Mittelständler, erste Berichtsperiode | Vollständig manuelle Anpassung | ✕ | meist ohne Zusatzkosten |
Die Spalte Update automatisiert zeigt an, ob die jeweilige Kategorie in der Regel eine herstellerseitige Aktualisierung der Datenpunkt-Taxonomie mitliefert oder ob Anwenderinnen und Anwender die Anpassung selbst vornehmen müssen. Enterprise-Suiten und ERP-integrierte Module profitieren dabei von dedizierten Compliance-Teams der Hersteller, während eigenständige Mapping-Module und Auditor-Kollaborationstools häufig auf konfigurierbare Vorlagen setzen, die manuell nachgepflegt werden müssen. Für Unternehmen mit begrenzten internen IT-Ressourcen empfiehlt sich daher tendenziell eine Kategorie mit automatisiertem Update, selbst wenn dies mit höheren Lizenzkosten verbunden ist.
Die folgenden Profile stellen exemplarisch drei am Markt etablierte ESG-Reporting-Anbieter mit unterschiedlichem Fokus vor, ein deutsches Startup, ein nordisches Beratungshaus mit Softwarekomponente und eine börsennotierte US-Plattform. Die Darstellung ist anbieterneutral, es besteht keine bezahlte Platzierung.
Osapiens (CSRD-Reporting-Software, gegründet 2018 in Mannheim) betreibt eine modulare, KI-gestützte Plattform mit über 25 Compliance- und Nachhaltigkeitslösungen. Nach eigenen Angaben (osapiens, 2025/2026) nutzen mehr als 2.500 Unternehmen weltweit die Plattform. Der modulare Aufbau erlaubt es Kunden, einzelne Bausteine wie CSRD-Reporting, Lieferkettensorgfalt oder CO2-Bilanzierung unabhängig voneinander zu aktivieren.
Position Green (ESG-Software mit integrierter Beratungskomponente, gegründet 2015 in Malmö, Schweden) kombiniert Reporting-Software mit Nachhaltigkeitsberatung. Nach eigenen Angaben betreut das Unternehmen über 1.000 Kunden europaweit. Die Kombination aus Software und Beratung eignet sich besonders für Unternehmen, die neben der reinen Datenerhebung auch fachliche Unterstützung bei der Interpretation der überarbeiteten ESRS-Anforderungen benötigen.
Workiva (Cloud-basierte Compliance- und Berichtsplattform, gegründet 2008 in Ames, Iowa, USA, börsennotiert) verbindet Finanzberichterstattung mit ESG-Reporting in einer gemeinsamen Datenbasis. Die enge Verzahnung von Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten in einem System reduziert das Risiko widersprüchlicher Kennzahlen zwischen Geschäftsbericht und Nachhaltigkeitsbericht.
Nicht jedes Modul einer ESG-Reporting-Software ist gleich stark von der Set-1-Revision betroffen. Diese sechs Funktionsbausteine sollten bei der Auswahl gezielt geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf ihre Fähigkeit, sich an eine neue Datenpunkt-Taxonomie anzupassen, ohne bestehende Berichtsdaten zu verlieren.
Ordnet unternehmensinterne Kennzahlen automatisiert der jeweils gültigen ESRS-Taxonomie zu und aktualisiert sich bei Änderungen der Datenpunkt-Struktur. Eine gute Mapping-Engine erkennt zudem, welche zuvor erhobenen Daten nach der Vereinfachung weiterhin gebraucht werden.
Unterstützt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach dem vereinfachten, stärker Top-down orientierten Bewertungsansatz.
Bündelt Kennzahlen aus ERP, Lieferantenportalen und Fachabteilungen in einer zentralen Datenbasis für die Berichtserstellung. Bei mehreren Berichtseinheiten übernimmt dieses Modul zudem die Währungs- und Periodenkonsolidierung.
Dokumentiert lückenlos, welche Datenpunkte erhoben, geschätzt oder unter dem Undue-Cost-or-Effort-Prinzip ausgelassen wurden.
Erstellt den finalen Nachhaltigkeitsbericht in maschinenlesbarem Format für die Einreichung im europäischen Berichtsstandard.
Verwaltet Änderungen an der Datenpunkt-Taxonomie über Zeit und macht frühere Berichtsversionen nachvollziehbar.
ESG-Reporting-Software steht selten allein. Für eine belastbare Datenbasis nach der überarbeiteten Taxonomie sind vier Systemklassen besonders relevant, deren Schnittstellenqualität massgeblich über den tatsächlichen Implementierungsaufwand entscheidet.
SAP-, Microsoft- oder Oracle-Umgebungen liefern Energie-, Personal- und Finanzdaten, die für zahlreiche ESRS-Datenpunkte benötigt werden. Ohne stabile Schnittstelle müssen diese Daten manuell exportiert und importiert werden.
Bei Teilumstellung müssen historische Berichtsdaten aus der bisherigen Lösung übernommen und der neuen Taxonomie zugeordnet werden, um Vorjahresvergleiche zu ermöglichen.
Für Scope-3-Emissionen und Lieferkettenstandards (ESRS S2–S4) sind Schnittstellen zu Lieferantenportalen und Beschaffungssystemen erforderlich, da diese Daten selten im eigenen ERP vorliegen.
Für die begrenzte Prüfungssicherheit (Limited Assurance) müssen Audit-Trails der Reporting-Software mit der Prüfsoftware der Wirtschaftsprüfung kompatibel sein, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Sechs regulatorische Bausteine bestimmen, welche Anforderungen eine ESG-Reporting-Software 2026 und 2027 erfüllen muss.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet grosse und bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS. Die Vereinfachung ändert die Berichtsinhalte, nicht die grundsätzliche Berichtspflicht.
Das überarbeitete Set 1 reduziert die Pflicht-Datenpunkte um 61 Prozent (DRSC, 2025) und tritt spätestens im November 2026 in Kraft.
Initiiert im Februar 2025 von der EU-Kommission, bündelt das Omnibus-I-Paket Anpassungen an CSRD-Schwellenwerten, ESRS-Datenpunkten und weiteren Nachhaltigkeitsvorgaben.
Das Konzept bewertet sowohl die finanzielle Wesentlichkeit für das Unternehmen als auch die Wesentlichkeit der Unternehmenswirkung auf Umwelt und Gesellschaft. Der überarbeitete Standard vereinfacht die Bewertungsmethodik zugunsten eines Top-down-Ansatzes.
Nachhaltigkeitsberichte unterliegen einer begrenzten Prüfungssicherheit durch Wirtschaftsprüfer. Reporting-Software benötigt daher lückenlose Audit-Trails für erhobene und ausgelassene Datenpunkte.
Die Taxonomie-Verordnung definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten und ist eng mit der ESRS-Berichterstattung verzahnt. Details dazu liefert die Übersicht zur EU-Taxonomie-Software 2026.
Die folgenden Kostenspannen basieren auf einer Markteinschätzung anhand öffentlich zugänglicher Anbieterangaben und Erfahrungswerten aus Implementierungsprojekten (Stand 2026). Sie ersetzen kein individuelles Angebot.
| Unternehmensgrösse | Typische Anforderungen | Jahreskosten Software | Einmalige Implementierung |
|---|---|---|---|
| Kleinunternehmen (bis 250 Mitarbeitende) |
Grundlegendes CSRD-Reporting, meist erstmalige Berichtspflicht, eine Berichtseinheit | 5.000–20.000 €/Jahr | 5.000–15.000 € einmalig |
| Mittelstand (250–3.000 Mitarbeitende) |
Mehrere Berichtseinheiten, Konsolidierung, vertiefte Wesentlichkeitsanalyse | 20.000–60.000 €/Jahr | 15.000–50.000 € einmalig |
| Grossunternehmen / Konzern (über 3.000 Mitarbeitende) |
Komplexe Konsolidierung über mehrere Länder, Limited-Assurance-Integration, mehrsprachiges Reporting | ab 60.000 €/Jahr | 50.000–150.000 €+ einmalig |
Die Kostenunterschiede zwischen den Grössenklassen ergeben sich vor allem aus der Anzahl der zu konsolidierenden Berichtseinheiten, dem Umfang der Schnittstellen zu bestehenden ERP- und Lieferantensystemen sowie dem benötigten Automatisierungsgrad beim Datenpunkt-Mapping. Unternehmen, die bereits über strukturierte ESG-Daten aus einer Wesentlichkeitsanalyse oder einer CO2-Bilanzierung verfügen, reduzieren in der Regel sowohl die Implementierungszeit als auch die laufenden Kosten, da weniger manuelle Nacherfassung notwendig ist. Die vereinfachte Datenpunkt-Struktur wirkt sich zudem dämpfend auf die Implementierungskosten aus, da weniger Datenfelder initial konfiguriert werden müssen.
Ein strukturierter Auswahlprozess reduziert das Risiko, in eine Lösung zu investieren, die auf die finale Datenpunkt-Taxonomie nicht rechtzeitig reagieren kann. Die folgenden sechs Schritte orientieren sich am typischen Projektverlauf mittelständischer Unternehmen zwischen Anforderungsdefinition und Rollout.
Aktuellen Stand des delegierten Rechtsakts und der EFRAG-Technical-Advice vom 3. Dezember 2025 als Ausgangsbasis für die Anforderungsdefinition heranziehen.
Anhand des CSRD-Wellenmodells und der Omnibus-I-Schwellenwerte feststellen, ab welchem Geschäftsjahr die eigene Berichtspflicht beginnt.
Bestehende Datenerhebung mit der reduzierten Datenpunkt-Struktur abgleichen und offene Lücken identifizieren.
Softwareanbieter gezielt nach ihrem Fahrplan zur Umsetzung der finalen ESRS-Taxonomie und nach bisherigen Update-Zyklen befragen.
Mapping-Logik der Software mit realen, aber anonymisierten Unternehmensdaten in einer Testumgebung validieren.
Implementierung, Datenmigration und Schulung rechtzeitig vor Beginn des ersten verpflichtenden Geschäftsjahres 2027 abschliessen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum überarbeiteten ESRS Set 1 und dessen Auswirkungen auf die Softwareauswahl.
Die ESRS-Vereinfachung 2026 bezeichnet die Überarbeitung des European Sustainability Reporting Standards Set 1 durch die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group, Beratungsgremium der EU-Kommission mit Sitz in Brüssel) im Auftrag der Europäischen Kommission. Ziel ist eine deutliche Reduktion der verpflichtenden Berichtspunkte aus dem ursprünglichen ESRS-Regelwerk von Januar 2024. Laut technischer Empfehlung von EFRAG vom 3. Dezember 2025 sinken die verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte um 61 Prozent. Für berichtspflichtige Unternehmen bedeutet das weniger Erhebungsaufwand, aber auch die Notwendigkeit, bestehende Reporting-Prozesse und Software an die neue Datenpunkt-Struktur anzupassen.
Nach Angaben des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC, 2025) reduziert der EFRAG-Entwurf die verpflichtenden Datenpunkte um 61 Prozent gegenüber dem ursprünglichen ESRS Set 1. Der Gesamtumfang der Standards im EU-Amtsblatt schrumpft laut Kleeberg (2026) von rund 284 auf etwa 185 Seiten, die Zahl der einzelnen Offenlegungspflichten sinkt von etwa 91 auf rund 75. Andere Branchenschätzungen, etwa von Fiegenbaum Solutions (2025), gehen von einer Reduktion der Gesamtdatenpunkte von rund 1.144 auf etwa 320 aus. Die genauen finalen Zahlen hängen vom delegierten Rechtsakt der EU-Kommission ab, der laut aktuellem Stand am 3. Juli 2026 angenommen wurde.
Die Überarbeitung umfasst alle zwölf Standards des ESRS Set 1: die beiden übergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2, die fünf Umweltstandards ESRS E1 bis E5, die vier Sozialstandards ESRS S1 bis S4 sowie den Governance-Standard ESRS G1 (DRSC, 2025). Besonders stark verändert wurden laut Kleeberg (2026) die Mindestangabepflichten, die in General Disclosure Requirements umbenannt und zentral in ESRS 2 gebündelt wurden. Auch die Standards zur Biodiversität (ESRS E4) und zu Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (ESRS S2 bis S4) erhalten deutliche Erleichterungen samt späterer Anwendungsfristen.
Die EU-Kommission hat den delegierten Rechtsakt zur Änderung des ESRS Set 1 laut Kleeberg (2026) am 3. Juli 2026 angenommen. Es folgt eine Prüfperiode von zwei Monaten für Europäisches Parlament und Rat, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann. Das Inkrafttreten wird spätestens für November 2026 erwartet. Verpflichtend anzuwenden ist das überarbeitete Regelwerk für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2027 beginnen, eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist bereits für das Geschäftsjahr 2026 möglich.
Ein vollständiger Wechsel ist in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, ein Update der Datenpunkt-Zuordnung dagegen schon. CSRD-Reporting-Software ist in der Regel modular auf der ESRS-Datenpunkt-Taxonomie aufgebaut, sodass Anbieter ihre Mapping-Logik an die reduzierte Datenpunkt-Struktur anpassen können, ohne dass Kunden die Plattform wechseln müssen. Entscheidend ist, ob der jeweilige Anbieter ein Update-Commitment für die überarbeiteten ESRS kommuniziert hat und wie schnell nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts eine aktualisierte Taxonomie bereitsteht. Bei Tabellenkalkulations-basierten Übergangslösungen ist der Anpassungsaufwand naturgemäss höher, da die Datenpunkt-Struktur manuell nachgepflegt werden muss.
EFRAG ist das technische Beratungsgremium, das im Auftrag der EU-Kommission die ESRS-Standards entwirft und Vorschläge zur Überarbeitung erarbeitet. Der am 31. Juli 2025 veröffentlichte Entwurf sowie die am 3. Dezember 2025 übermittelte finale technische Empfehlung sind rechtlich nicht bindend, die EU-Kommission ist laut DRSC (2025) ausdrücklich nicht an die Vorschläge von EFRAG gebunden. Erst der delegierte Rechtsakt der Kommission, angenommen am 3. Juli 2026 und vorbehaltlich der Prüfung durch Parlament und Rat, setzt die überarbeiteten Standards rechtlich verbindlich in Kraft. Unternehmen und Softwareanbieter sollten sich daher primär am finalen delegierten Rechtsakt orientieren, nicht am ursprünglichen EFRAG-Entwurf.
Die überarbeiteten ESRS ersetzen laut Kleeberg (2026) die granulare Einzelbewertung von Impacts, Risiken und Chancen durch einen stärker Top-down orientierten Ansatz der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Das reduziert den Dokumentationsaufwand für Unternehmen, die bislang jeden einzelnen Nachhaltigkeitsaspekt tief granular bewerten mussten. Wesentlichkeitsanalyse-Software muss ihre Bewertungslogik entsprechend anpassen, insbesondere bei der automatisierten Vorschlagsgenerierung für wesentliche Themen. Für Unternehmen, die bereits eine Wesentlichkeitsanalyse nach dem ursprünglichen Standard durchgeführt haben, entfällt die Arbeit nicht vollständig, die Ergebnisse lassen sich aber in der Regel auf die vereinfachte Struktur übertragen.
Das Prinzip Undue Cost or Effort erlaubt es Unternehmen laut Kleeberg (2026), einzelne Datenpunkte auszulassen, wenn deren Erhebung einen unverhältnismässigen Ressourcenaufwand bedeuten würde. Für die Softwareauswahl heisst das, dass Reporting-Tools eine nachvollziehbare Dokumentationsfunktion für solche Auslassungsentscheidungen benötigen, da diese im Prüfpfad für die Wirtschaftsprüfung nachweisbar sein müssen. Software ohne strukturierte Begründungs- und Nachweisfunktion für ausgelassene Datenpunkte erschwert die Prüfsicherheit des Berichts. Bei der Anbieterauswahl lohnt sich daher ein Blick auf Audit-Trail-Funktionen und Freitextfelder für Auslassungsbegründungen.
Nein, die ESRS-Vereinfachung ändert die Berichtsinhalte und Datenpunkte, nicht die grundsätzliche Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, EU-Richtlinie 2022/2464. Wer und ab wann berichtspflichtig wird, regelt das separate CSRD-Wellenmodell beziehungsweise die im Rahmen des Omnibus-I-Pakets der EU-Kommission angepassten Schwellenwerte für Unternehmensgrösse und Mitarbeiterzahl. Die ESRS-Vereinfachung betrifft ausschliesslich das Wie der Berichterstattung, also welche konkreten Datenpunkte ein bereits berichtspflichtiges Unternehmen offenlegen muss. Beide Reformstränge laufen zeitlich parallel, sollten von Unternehmen aber getrennt betrachtet werden.
Für besonders komplexe Themenfelder sieht der überarbeitete Rechtsakt laut Kleeberg (2026) verlängerte Phase-in-Fristen vor. Der Biodiversitätsstandard ESRS E4 sowie die Standards zu Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, betroffenen Gemeinschaften und Verbrauchern beziehungsweise Endnutzern, ESRS S2 bis S4, werden auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben. Die Quantifizierung erwarteter finanzieller Effekte von Nachhaltigkeitsthemen auf die Geschäftstätigkeit ist sogar erst ab dem Geschäftsjahr 2030 verpflichtend. Unternehmen sollten diese gestaffelten Fristen bei der Priorisierung ihrer Datenerhebung und bei der Konfiguration ihrer Reporting-Software berücksichtigen.
Auch wenn das Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts erst für spätestens November 2026 erwartet wird, empfiehlt sich eine frühzeitige Anbieterauswahl anhand der bereits vorliegenden EFRAG-Technical-Advice vom 3. Dezember 2025. Wichtig ist, gezielt nach dem Update-Fahrplan des jeweiligen Softwareanbieters für die finale Datenpunkt-Taxonomie zu fragen, statt eine Entscheidung bis zur letzten Minute aufzuschieben. Anbieter mit modularer Architektur und dedizierten Compliance-Teams können neue Taxonomien in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Veröffentlichung des finalen Rechtsakts einspielen. Unternehmen mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr sollten die Softwareauswahl spätestens im vierten Quartal 2026 abschliessen, um für die verpflichtende Anwendung ab 2027 vorbereitet zu sein.
Die Kosten variieren stark nach Unternehmensgrösse und Funktionsumfang. Für kleinere Mittelständler mit grundlegenden Anforderungen liegen die Jahreskosten nach Markteinschätzung meist zwischen 5.000 und 20.000 Euro, mittelgrosse Unternehmen mit mehreren Berichtseinheiten kalkulieren häufig mit 20.000 bis 60.000 Euro pro Jahr. Konzerne mit komplexer Konsolidierung und mehreren Tochtergesellschaften zahlen für Enterprise-Suiten oft 60.000 Euro und mehr jährlich, hinzu kommen einmalige Implementierungskosten. Da diese Werte auf Markteinschätzungen basieren und je nach Anbieter und Vertragsmodell erheblich abweichen können, empfiehlt sich stets ein individuelles Angebot mit Bezug auf die konkrete Berichtsstruktur des Unternehmens.
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