LkSG-Software unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das seit Januar 2023 gilt und derzeit für Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland anwendbar ist. Für den DACH-Mittelstand und Konzerne mit mehrstufigen Lieferketten deckt diese Software-Kategorie Risikoanalyse, Lieferanten-Screening, Beschwerdemechanismus und Berichterstattung ab. Mit der EU-weiten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschiebt sich der regulatorische Rahmen: Nach der Omnibus-Reform der EU-Kommission, veröffentlicht als Richtlinie (EU) 2026/470 am 24. Februar 2026, gilt die überarbeitete CSDDD künftig nur noch für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz über 1,5 Milliarden Euro. Diese Seite ordnet ein, welche Software-Anforderungen 2026 für welche Unternehmensgröße noch gelten und wie Einkaufs- und Compliance-Teams ihre Systemauswahl darauf ausrichten.
Zwei Regelwerke, ein Übergangsjahr: Das nationale LkSG bleibt formal in Kraft, während die EU mit der überarbeiteten CSDDD einen neuen, höheren Schwellenwert setzt. Für Software-Entscheidungen bedeutet das Planungsunsicherheit bei gleichzeitig fortbestehendem operativem Aufwand.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland und verpflichtet Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland zu Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, einem Beschwerdemechanismus und einer jährlichen Berichtspflicht gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ursprünglich lag die Schwelle 2023 bei 3.000 Beschäftigten und wurde 2024 auf 1.000 abgesenkt. Parallel dazu hat die EU mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) einen unionsweiten Rahmen geschaffen, der ursprünglich strengere Regeln vorsah. Mit dem sogenannten Omnibus-Paket der EU-Kommission, das die Nachhaltigkeitsregulierung seit Februar 2025 grundlegend überarbeitet, wurde der CSDDD-Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Die finale Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 24. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Mitgliedstaaten haben nun bis zum 26. Juli 2028 Zeit für die nationale Umsetzung, die materiellen Sorgfaltspflichten der CSDDD gelten ab dem 26. Juli 2029 verbindlich. Bemerkenswert für die Softwareauswahl: Das BAFA hat laut eigener Mitteilung von 2026 die inhaltliche Prüfung der nach Paragraf 12 und 13 LkSG eingereichten Berichte vollständig ausgesetzt, bis Klarheit über die nationale CSDDD-Umsetzung besteht. Formal bleibt das LkSG dennoch anwendbar, weshalb Unternehmen ihre Sorgfaltsprozesse nicht einstellen sollten.
Einkaufs- und Compliance-Teams wissen 2026 oft nicht, welches Regelwerk in zwei bis drei Jahren maßgeblich sein wird. Investitionen in Software, die ausschließlich auf die heutige LkSG-Berichtslogik ausgelegt sind, drohen mit der CSDDD-Umsetzung 2028/2029 teilweise Anpassungsbedarf auszulösen. Gleichzeitig verlangen Großkunden und Banken weiterhin vertraglich Sorgfaltspflichten-Nachweise, unabhängig von der gesetzlichen Mindestschwelle. Wer jetzt nichts tut, riskiert 2028 einen kurzfristigen Umsetzungsdruck ohne ausgereifte Prozesse.
Modulare Supply-Chain-Due-Diligence-Plattformen bilden sowohl die heutige LkSG-Logik als auch die risikobasierten CSDDD-Anforderungen ab, weil beide Regelwerke auf denselben Grundbausteinen aufbauen: Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemechanismus und Dokumentation. Wer heute in ein System investiert, das sich an internationalen Standards wie den OECD-Leitsätzen orientiert, reduziert das Risiko einer Neuanschaffung 2028. Für vertiefende ESG-Berichtsanforderungen lohnt sich zusätzlich der Blick auf CSRD-Software 2026 und auf die passenden ESG-Kennzahlen und KPIs für die Lieferketten-Berichterstattung.
LkSG- und CSDDD-Pflichten werden selten von einer einzigen Software vollständig abgedeckt. Die folgende Übersicht ordnet die relevanten Kategorien nach Zielgruppe, Kernfunktion und typischer Preisklasse ein.
| Kategorie | Zielgruppe | Kernfunktion | LkSG | CSDDD-fähig | Preisklasse p.a. |
|---|---|---|---|---|---|
Supply-Chain-Due-Diligence-PlattformEnd-to-End |
MITTELSTAND KONZERN | Risikoanalyse, Maßnahmen, Reporting in einem System | ✓ | ✓ | 20.000–120.000 € |
Lieferanten-Risiko-ScreeningFokus Screening |
KMU MITTELSTAND | Automatisierter Abgleich mit Sanktionslisten und Medien | ✓ | teilweise | 6.000–35.000 € |
Beschwerdemechanismus-ToolHinweisgeberverfahren |
KMU MITTELSTAND KONZERN | Mehrsprachiges, externes Meldesystem für Lieferketten | ✓ | ✓ | 3.000–18.000 € |
ESG-DokumentenmanagementLieferantenportal |
KMU MITTELSTAND | Zertifikate, Selbstauskünfte und Nachweise verwalten | teilweise | teilweise | 4.000–22.000 € |
KI-gestütztes Risiko-MonitoringContinuous Monitoring |
MITTELSTAND KONZERN | Laufende Medien-, Sanktions- und ESG-Signalauswertung | – | ✓ | 15.000–90.000 € |
Integriertes ESG-Reporting-ModulCSRD-Anbindung |
KONZERN | Verknüpfung von Lieferketten-Daten mit CSRD/ESRS-S2 | – | ✓ | 30.000–150.000 € |
Die folgenden Profile stellen drei am Markt aktive Anbieter für Lieferketten-Sorgfaltspflichten neutral gegenüber. Die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Kaufempfehlung dar.
IntegrityNext (Supply-Chain-Sustainability-Software, gegründet 2016 in Köln) bietet eine Plattform für Lieferanten-Selbstauskünfte, Risiko-Screening und Zertifikatsmanagement entlang mehrstufiger Lieferketten.
Prewave (KI-gestütztes Lieferketten-Risiko-Monitoring, gegründet 2017 in Wien) wertet öffentlich zugängliche Medien-, Nachrichten- und Social-Media-Quellen in Echtzeit aus, um Menschenrechts- und Umweltrisiken bei Zulieferern frühzeitig zu erkennen.
osapiens (ESG- und Compliance-Softwareplattform, gegründet 2018 in Mannheim) bündelt LkSG-Sorgfaltspflichten, CSRD-Reporting und weitere ESG-Module auf einer gemeinsamen Datenbasis, sodass Lieferketten- und Berichtsdaten nicht doppelt gepflegt werden müssen.
Unabhängig vom gewählten Anbieter sollten diese sechs Funktionsbausteine abgedeckt sein, um sowohl heutige LkSG-Pflichten als auch die künftige CSDDD-Logik zu erfüllen.
Systematische, jährlich wiederholte Bewertung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken bei Direktlieferanten und priorisierten mittelbaren Zulieferern.
Automatisierter Abgleich mit Sanktionslisten, Presseauswertungen und ESG-Datenbanken bei Onboarding und laufend im Betrieb.
Dokumentation von Maßnahmenplänen, Verhaltenskodizes und vertraglichen Zusicherungen gegenüber Zulieferern samt Fristenverfolgung.
Mehrsprachiges, für externe Betroffene zugängliches Meldesystem mit anonymer Fallbearbeitung und dokumentierter Bearbeitungsfrist.
Automatisierte Aufbereitung der Sorgfaltsprozesse für die BAFA-Berichtspflicht sowie exportierbare Nachweise für Kunden- und Bankenanfragen.
Zentrale Übersicht über Risikostatus je Lieferant mit lückenlosem Änderungsprotokoll für interne und externe Prüfungen.
LkSG- und CSDDD-Software steht selten isoliert. Vier Systemwelten bestimmen in der Praxis, wie reibungsarm sich die Sorgfaltspflichten in den Arbeitsalltag von Einkauf und Compliance integrieren lassen.
Lieferantenstammdaten, Bestellvolumen und Vertragslaufzeiten liegen meist in SAP S/4HANA, SAP Ariba oder vergleichbaren Beschaffungssystemen und sollten per API synchronisiert werden.
Kennzahlen aus der Lieferketten-Risikoanalyse fließen in den ESRS-Themenbereich S2 (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein.
Selbstauskünfte, Zertifikate und Fragebögen werden häufig über ein separates Lieferantenportal eingesammelt, das mit dem Kernsystem synchron gehalten werden muss.
Der LkSG-Beschwerdemechanismus sollte technisch vom internen Whistleblowing-System nach Hinweisgeberschutzgesetz getrennt, aber organisatorisch koordiniert betrieben werden.
Sechs regulatorische Anforderungen bestimmen 2026, welche Funktionen eine Software zwingend mitbringen muss, unabhängig davon, ob aktuell das LkSG oder perspektivisch die CSDDD greift.
Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Dokumentation müssen lückenlos und jährlich wiederholbar nachweisbar sein.
Ein wirksames, unternehmensinternes Beschwerdeverfahren muss auch für Personen außerhalb des Unternehmens zugänglich sein, die von Menschenrechts- oder Umweltrisiken betroffen sind.
Die überarbeitete CSDDD verlangt einen risikobasierten statt eines vollständig lückenlosen Ansatzes über alle Zulieferstufen hinweg, mit Fokus auf Bereiche mit tatsächlichem oder plausiblem Risiko.
Die EU-weit einheitliche zivilrechtliche Haftungsregelung wurde durch die Omnibus-Reform gestrichen, Zwangsgelder sind auf maximal 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes begrenzt.
Das BAFA hat die inhaltliche Prüfung eingereichter LkSG-Berichte nach eigener Mitteilung von 2026 ausgesetzt, bis Klarheit über die nationale CSDDD-Umsetzung besteht. Die Berichtspflicht selbst besteht formal fort.
Die Omnibus-Reform schützt Lieferkettenpartner mit weniger als 1.000 Beschäftigten ausdrücklich vor unverhältnismäßiger Informationsüberflutung durch standardisierte Fragebögen.
Die folgenden Spannen basieren auf öffentlich zugänglichen Herstellerangaben und Markteinschätzungen für 2026 und variieren je nach Lieferantenzahl, Modulumfang und Integrationstiefe.
| Unternehmensgröße | Typischer Funktionsumfang | Kostenspanne p.a. |
|---|---|---|
Kleine Unternehmen bis 250 Beschäftigte, wenige Direktlieferanten |
Basis-Screening, Fragebogen-Tool, einfacher Beschwerdemechanismus, meist ohne ERP-Anbindung | 6.000–20.000 € |
Mittlere Unternehmen 250 bis 2.000 Beschäftigte, mehrere Hundert Lieferanten |
Integrierte Plattform mit Risikoanalyse, Screening, Beschwerdemechanismus und ERP-Schnittstelle | 20.000–80.000 € |
Große Unternehmen / Konzerne über 2.000 Beschäftigte, mehrstufige globale Lieferketten |
Vollintegrierte Plattform mit KI-Monitoring, CSRD-Anbindung, mehreren Sprachen und dedizierten Success-Teams | 80.000–250.000 € |
Angaben als Einschätzung auf Basis öffentlicher Herstellerinformationen (2026), keine verbindlichen Preise. Hinzu kommen einmalige Implementierungskosten, die je nach Integrationstiefe zwischen 5.000 und 60.000 Euro liegen können.
Ein strukturierter Auswahlprozess reduziert das Risiko einer Fehlinvestition, gerade weil sich die regulatorische Grundlage bis 2029 noch verändert.
Prüfen, ob das Unternehmen aktuell unter das LkSG fällt und wie sich die künftigen CSDDD-Schwellenwerte auf den Anwendungsbereich auswirken.
Direktlieferanten und bekannte mittelbare Zulieferer erfassen und nach Risikokategorien priorisieren.
Benötigte Module festlegen: Risikoanalyse, Beschwerdemechanismus, Dokumentenmanagement oder vollintegrierte Plattform.
Mindestens drei Anbieter anhand von Funktionsumfang, Datenqualität, Integrationsfähigkeit und Preis vergleichen.
Software mit einer Teilmenge der Lieferkette testen, bevor der vollständige Rollout erfolgt.
Einkauf, Compliance und betroffene Lieferanten schulen und die Software in bestehende ERP- und Beschaffungsprozesse integrieren.
Antworten auf die wichtigsten Fragen von Einkaufs- und Compliance-Teams zum Übergang zwischen LkSG und CSDDD im Jahr 2026.
Ja, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt formal weiter für Unternehmen mit in der Regel mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland, dieser Schwellenwert gilt seit 2024. Allerdings hat das BAFA die inhaltliche Prüfung der eingereichten LkSG-Berichte nach Paragraf 12 und 13 LkSG ausgesetzt, solange die nationale Umsetzung der überarbeiteten CSDDD aussteht (BAFA, 2026). Zivilrechtliche Sorgfaltspflichten und das Risiko einer Beschwerde beim BAFA bestehen jedoch unverändert fort. Unternehmen sollten die Sorgfaltsprozesse deshalb nicht einstellen, sondern auf die kommenden CSDDD-Anforderungen ausrichten.
Das LkSG ist ein deutsches Gesetz mit derzeitigem Schwellenwert von 1.000 Beschäftigten, das seit 2023 gilt und stark prozessual auf jährliche Berichte ausgerichtet ist. Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist eine EU-Richtlinie, die nach der Omnibus-Reform (Richtlinie (EU) 2026/470) nur noch für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz über 1,5 Milliarden Euro gilt und zusätzlich eine zivilrechtliche Haftungskomponente sowie einen risikobasierten Ansatz vorsieht. Mitgliedstaaten dürfen den Anwendungsbereich nationaler Gesetze wie des LkSG an die CSDDD-Schwellenwerte anpassen, eine deutsche Entscheidung dazu steht noch aus.
Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 wurde am 24. Februar 2026 verabschiedet und ist am 18. März 2026 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die CSDDD bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen, die materielle Anwendung der Sorgfaltspflichten beginnt jedoch erst am 26. Juli 2029. Bis dahin bleibt für deutsche Unternehmen primär das LkSG die relevante nationale Grundlage, auch wenn dessen Prüfpraxis derzeit ausgesetzt ist.
Durch die Anhebung der CSDDD-Schwelle auf 5.000 Beschäftigte und 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz fallen zahlreiche Unternehmen aus dem Anwendungsbereich, die bisher unter das LkSG mit seiner 1.000-Mitarbeiter-Grenze fielen (Richtlinie (EU) 2026/470, 2026). Betroffen sind vor allem Unternehmen zwischen 1.000 und 5.000 Beschäftigten ohne den geforderten Umsatz. Ob Deutschland das LkSG dennoch bei der niedrigeren Schwelle belässt oder an die CSDDD angleicht, ist zum Redaktionsstand noch nicht entschieden.
Ja, auch wenn ein Zulieferer selbst nicht direkt unter LkSG oder CSDDD fällt, wird er von größeren Abnehmern regelmäßig zur Selbstauskunft, Zertifizierung oder Teilnahme an Lieferanten-Screening-Plattformen aufgefordert. Die Omnibus-Reform sieht ausdrücklich einen Schutz für Lieferkettenpartner mit weniger als 1.000 Beschäftigten vor Informationsüberflutung vor, verpflichtende Selbstauskünfte über Standard-Fragebögen bleiben aber die Regel. Kleinere Zulieferer nutzen daher meist schlanke Dokumentenmanagement-Module statt vollintegrierter Plattformen.
Drei Kategorien sind zentral: Supply-Chain-Due-Diligence-Plattformen für die vollständige Risikoanalyse und Berichterstattung, Lieferanten-Risiko-Screening-Tools für automatisierte Sanktionslisten- und Medienprüfung, sowie Beschwerdemechanismus-Tools für das gesetzlich vorgeschriebene Hinweisgeberverfahren. Viele Anbieter kombinieren mittlerweile alle drei Bausteine in einer Plattform und ergänzen sie um ESG-Dokumentenmanagement für Lieferantennachweise.
Für kleinere Mittelständler mit einem überschaubaren Lieferantenkreis liegen Einstiegslösungen für Risiko-Screening häufig zwischen 6.000 und 20.000 Euro pro Jahr. Mittelgroße Unternehmen mit mehreren hundert Direktlieferanten kalkulieren meist 20.000 bis 80.000 Euro jährlich für eine integrierte Plattform inklusive Beschwerdemechanismus. Konzerne mit globalen, mehrstufigen Lieferketten und CSDDD-Pflicht zahlen oft über 100.000 Euro pro Jahr, abhängig von Lieferantenzahl, Modulumfang und Integrationstiefe (Herstellerangaben, 2026).
Ein klassisches Whistleblowing-System nach dem Hinweisgeberschutzgesetz deckt vor allem interne Meldungen von Mitarbeitenden ab. Ein LkSG-konformer Beschwerdemechanismus muss zusätzlich für externe Betroffene entlang der gesamten Lieferkette, etwa Arbeiter bei Zulieferern, zugänglich, mehrsprachig und barrierearm gestaltet sein. Viele Anbieter bieten deshalb spezielle LkSG-Module mit anonymer Fallbearbeitung und mehrsprachigen Meldewegen zusätzlich zum internen Hinweisgebersystem an.
Eine ERP-Anbindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis stark empfohlen, weil Lieferantenstammdaten, Bestellvolumen und Einkaufsprozesse meist im ERP-System liegen. Ohne Schnittstelle müssen Einkaufsteams Lieferantendaten manuell doppelt pflegen, was Fehlerquote und Aufwand erhöht. Gängige Integrationen bestehen zu SAP Ariba, SAP S/4HANA und vergleichbaren Beschaffungssystemen über REST-APIs oder EDI-Schnittstellen.
Nein, beide Systeme adressieren unterschiedliche Pflichten. CSRD-Software bereitet die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS-Standards auf und bezieht sich auf das Gesamtunternehmen, während LkSG- beziehungsweise CSDDD-Software die operative Risikoanalyse, das Lieferanten-Screening und den Beschwerdemechanismus entlang der Lieferkette abbildet. Beide Systeme liefern sich gegenseitig Daten: Kennzahlen aus dem Lieferketten-Modul fließen häufig in den ESRS-Themenbereich S2, Wertschöpfungsketten-Arbeitskräfte, der CSRD-Berichte ein. Mehr dazu auf der Seite CSRD-Software 2026.
Bei nachgewiesenen Verstößen kann das BAFA als zuständige Behörde Bußgelder verhängen, die je nach Verstoß und Unternehmensgröße bis in den Millionenbereich reichen können, zusätzlich ist ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für bis zu drei Jahre möglich. Eine zivilrechtliche Klagemöglichkeit für unmittelbar Betroffene, wie sie ursprünglich im LkSG diskutiert wurde, wurde durch die Omnibus-Reform der CSDDD auf EU-Ebene entschärft, die verbindliche EU-weite Haftungsregelung wurde gestrichen. Nationale Regelungen zur Haftung bleiben davon zunächst unberührt.
Ja, denn Kunden-, Investoren- und Bankenanforderungen an Lieferkettentransparenz bestehen unabhängig von der gesetzlichen Mindestschwelle weiter, viele Großunternehmen geben Sorgfaltspflichten vertraglich an ihre Zulieferer weiter. Zudem verschafft eine frühzeitige Systemeinführung Vorlaufzeit vor dem verbindlichen CSDDD-Anwendungsstart 2029 und reduziert das Risiko kurzfristiger Nachrüstung. Unternehmen, die bereits heute in strukturierte Prozesse investieren, vermeiden zudem Doppelarbeit bei künftigen ESRS-S2-Berichtspflichten. Einen Überblick über passende Kennzahlen liefert die Seite ESG-Kennzahlen und KPIs.
Von Lieferanten-Risiko-Screening bis zum vollintegrierten Beschwerdemechanismus: Vergleichen Sie Anbieter, prüfen Sie den Anwendungsbereich für Ihr Unternehmen und starten Sie mit der passenden Kategorie für 2026 bis 2029.